Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. März 2017

 

 

 

 

 

TOP 13

Fußgängerüberwege über die Helene-Mayer-Straße und über die Parkstraße an der Geleitsstraße
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 16.02.2017, 2016-21/DS-I(A)0169
Änderungsantrag SPD vom 27.02.2017, 2016-21/DS-I(A)0169/1

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 02.03.2017,

2016-21/DS-I(A)0169/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0169/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister auf, darauf hinzuwirken, dass die Sicherheit von Schulkindern und Seniorenheim Bewohnerinnen, die die Helene-Mayer-Straße am Isenburgring queren und von Personen, die die Parkstraße an der nördlichen Ecke zur Geleitsstraße queren durch wirkungsvolle Maßnahmen deutlich erhöht wird.

 

Die Verkehrskommission der Stadt Offenbach wird gebeten, die Einrichtung von Zebrastreifen und anderer wirkungsvoller Maßnahmen an diesen Stellen in seiner nächsten Sitzung zu beraten und dabei auch einen schrägen Verlauf eines Zebrastreifens für die Helene-Mayer-Straße in Betracht zu ziehen, der die Laufwege der querenden großen Schülergruppen soweit möglich berücksichtigt.

 

Der Magistrat möge ferner bis zum 28.4.2017 prüfen und berichten, in der Nähe welcher Schulen, Kitas und Seniorenzentren und wo genau außerdem von Bürgern und Institutionen in den letzten 5 Jahren Zebrastreifen gefordert wurden und ob an weiteren Schulen Probleme bei der Schulwegegestaltung (z.B. fehlendes oder abgefahrene Verkehrszeichen 136 „Kinder“) bekannt sind. Es ist eine kurze Stellungnahme zur Berechtigung und Dringlichkeit dieser Forderungen bzw. den aktuellen Stand der Prüfungen dieser Anliegen darzulegen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0169/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister auf, darauf hinzuwirken, dass die Sicherheit von Schulkindern und Seniorenheim Bewohnerinnen, die die Helene-Mayer-Straße am Isenburgring queren und von Personen, die die Parkstraße an der nördlichen Ecke zur Geleitsstraße queren durch wirkungsvolle Maßnahmen deutlich erhöht wird.

 

Die Verkehrskommission der Stadt Offenbach wird gebeten, die Einrichtung von Zebrastreifen und anderer wirkungsvoller Maßnahmen an diesen Stellen in seiner nächsten Sitzung zu beraten und dabei auch einen schrägen Verlauf eines Zebrastreifens für die Helene-Mayer-Straße in Betracht zu ziehen, der die Laufwege der querenden großen Schülergruppen soweit möglich berücksichtigt.

 

Der Magistrat möge ferner bis zum 28.4.2017 prüfen und berichten, in der Nähe welcher Schulen, Kitas und Seniorenzentren und wo genau außerdem von Bürgern und Institutionen in den letzten 5 Jahren Zebrastreifen gefordert wurden und ob an weiteren Schulen Probleme bei der Schulwegegestaltung (z.B. fehlendes oder abgefahrene Verkehrszeichen 136 „Kinder“) bekannt sind. Es ist eine kurze Stellungnahme zur Berechtigung und Dringlichkeit dieser Forderungen bzw. den aktuellen Stand der Prüfungen dieser Anliegen darzulegen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0169/1

 

Dieser Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0169/1 nachgesehen werden.

 

 

2016-21/DS-I(A)0169

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0169/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0169.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister als Vertreter der Straßenverkehrsbehörde auf, anzuordnen, an den Übergängen über die Helene-Mayer-Straße am Isenburgring und über die Parkstraße an der nördlichen Ecke zur Geleitsstraße Zebrastreifen einzurichten.

 

Der Oberbürgermeister möge ferner prüfen und berichten, in der Nähe welcher Schulen, Kitas und Seniorenzentren und wo genau außerdem von Bürgern und Institutionen in den letzten 5 Jahren Zebrastreifen gefordert wurden. Es ist eine kurze Stellungnahme zur Berechtigung und Dringlichkeit dieser Forderungen darzulegen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung