Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. März 2017

 

 

 

 

 

TOP 14

Mieterausbau Kita, Christian-Pleß-Straße, Offenbach am Main
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-041 (Dez. I und IV, Amt 60 und 57) vom 15.02.2017, 2016-21/DS-I(A)0170
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 02.03.2017,

2016-21/DS-I(A)0170/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0170/1, 2016-21/DS-I(A)0170

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

1.       Der Realisierung des Mieterausbaus einer neungruppigen Kindertagesstätte am Standort Christian-Pleß-Straße in Offenbach, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 2.789.000,00 €, wird -vorbehaltlich der Resteübertragung, der Genehmigung des Haushaltsplanes und der damit verbundenen Kreditaufnahme- zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.789.000,00 € werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:
Produktkonto 06010500.0358000060, "Zuschuss Einrichtung Bau Krabbelstube", Investitionsnummer 0601050300601201 

Haushaltsmittel 2016 und früher:                                   1.500.000,00 €

Gesamt:                                                                               1.500.000,00 €

 

Produktkonto 09010600.0951002960 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß Straße“, Investitionsnummer 0901060900601201

Haushaltsmittel 2016 und früher:                                       300.000,00 €
Haushaltsmittel 2017:                                                           250.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                           739.000,00 €
Gesamt:                                                                               1.289.000,00 €

 

Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen steht im Haushaltsplan  2017 bei dem Produktkonto 09010600.0951002960 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß Straße“, Investitionsnummer 0901060900601201, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 365.000,00 € zur Verfügung.

 

Im Nachtragshaushaltsplan 2017 ist die Verpflichtungsermächtigung um 374.000,00 € zu erhöhen.

 

Im Haushaltsplan 2018 ist der Mittelansatz bei dem Produktkonto 09010600.0951002960 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß Straße“, Investitionsnummer 0901060900601201 im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes um 374.000,00 € zu erhöhen.

 

3.       Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:
Produktkonto 06010500.3601005460,

"Fördermittel Regionalfonds; Zuschuss

Einrichtung/Bau Krabbelstube"                      

Investitionsnummer 0601050300601201                 750.000,00 € (2017-2018)

 

Produktkonto 06010500.3601000060,

" Zuwendung Land für Maßnahmen des

Stadtumbaus in Hessen, Kita MAN"

Investitionsnummer 0601050300601201              1.050.000,00 € (2018)

 

Produktkonto 09010600.3601000260,

„Zuwendung Land für Maßnahmen

Stadtumbau in Hessen, Christian-Pleß-Str.“

Investitionsnummer 0901060900601201                 500.000,00 € (2017-2019)

 

Kreditmarktmittel                                                           489.000,00 €

        Gesamt:                                                                2.789.000,00 €

 

4.       Die Stadt Offenbach mietet über einen Zeitraum von 25 Jahren die von der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH), Westerbachstr. 33, 60489 Frankfurt neu zu errichtenden Flächen von 1.680 m²  für den mieterseitig selbst zu erbringenden Ausbau und den Betrieb einer Kindertagesstätte an. Der vereinbarte Mietzins beträgt 5,90 Euro je qm. Gemäß §3 des Mietvertrages wird der Mietpreis nach dem amtlichen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts angepasst. Der letztmalig festgestellte Verbraucherpreisindex ist für den Mietpreis bei Vertragsbeginn zugrunde gelegt. Ändert sich der festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2010 = 100) gegenüber der jeweils letzten Mietanpassung um mehr als 5 Prozent, so ändert sich die vereinbarte Miete prozentual entsprechend.

 

Die gemäß Stellplatzsatzung erforderlichen 6 PKW-Stellplätze werden durch die Stadt Offenbach in der Tiefgarage des Gebäudes für 85 Euro monatlich je Stellplatz von der GWH angemietet.

 

Die erforderliche Gesamtmiete inkl. PKW-Stellplätze beträgt zunächst 125.064,00 € jährlich und ist schutzschirmkonform über das Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ ab Inbetriebnahme der Kita, voraussichtlich  April 2018, zu veranschlagen.

 

Die der GWH anteilig anfallenden Betriebskosten werden gemäß Betriebskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung umgelegt. Die vereinbarten Betriebskosten betragen 3,10 €/qm monatlich.                                                

 

Die Betriebskosten betragen 62.496,00 € jährlich und sind schutzschirmkonform über die Produktkonten 01010800.6050000060 „Heizung“ und 01010800.6050000160 „Energie, Wasser“ ab Inbetriebnahme der Kita, voraussichtlich  April 2018, zu veranschlagen.

 

5.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften weiteren Folgekosten in Höhe von 261.932,29 € (ohne Mieten und den aufgeführten Betriebskosten unter Punkt 4) sind ab Inbetriebnahme in den Folgejahren zu veranschlagen. Die Bereitstellung dieser Mittel muss schutzschirmkonform erfolgen.

 

6.       Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen als Eigentümerin des Grundstücks bestellt zugunsten der Stadt Offenbach am Main eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit, die der Stadt Offenbach am Main gestattet, die vorgesehenen Grundstücks- und Gebäudeteile für die Dauer von mindestens 25 Jahren und einer Option für weitere 5 Jahre ab Eröffnung der Kindertagesstätte zu nutzen und dazu den Innenausbau selbst vorzunehmen. Die notarielle Beurkundung erfolgt nach Vorliegen der Gremienbeschlüsse durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung.

 

7.       Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß

Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

8.     Die Indexpreissteigerungen seit 2010 in Höhe von 7,6 % sind bis 2016 schon eingerechnet.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0170/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Vorlage wird wie nachstehend ergänzt:

 

„8. Die Indexpreissteigerungen seit 2010 in Höhe von 7,6 % sind bis 2016 schon eingerechnet.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0170

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.        Der Realisierung des Mieterausbaus einer neungruppigen Kindertagesstätte am Standort Christian-Pleß-Straße in Offenbach, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 2.789.000,00 €, wird -vorbehaltlich der Resteübertragung, der Genehmigung des Haushaltsplanes und der damit verbundenen Kreditaufnahme- zugestimmt.

 

2.        Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.789.000,00 € werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:
Produktkonto 06010500.0358000060, "Zuschuss Einrichtung Bau Krabbelstube", Investitionsnummer 0601050300601201 

Haushaltsmittel 2016 und früher:                                               1.500.000,00 €

Gesamt:                                                                                  1.500.000,00 €

 

Produktkonto 09010600.0951002960 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß Straße“, Investitionsnummer 0901060900601201

Haushaltsmittel 2016 und früher:                                                 300.000,00 €
Haushaltsmittel 2017:                                                                 250.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                                 739.000,00 €
Gesamt:                                                                                  1.289.000,00 €

Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen steht im Haushaltsplan  2017 bei dem Produktkonto 09010600.0951002960 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß Straße“, Investitionsnummer 0901060900601201, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 365.000,00 € zur Verfügung.

 

Im Nachtragshaushaltsplan 2017 ist die Verpflichtungsermächtigung um 374.000,00 € zu erhöhen.

 

Im Haushaltsplan 2018 ist der Mittelansatz bei dem Produktkonto 09010600.0951002960 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß Straße“, Investitionsnummer 0901060900601201 im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes um 374.000,00 € zu erhöhen.

 

3.        Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:
Produktkonto 06010500.3601005460,

"Fördermittel Regionalfonds; Zuschuss

Einrichtung/Bau Krabbelstube"                               

Investitionsnummer 0601050300601201                                           750.000,00 € (2017-2018)

 

Produktkonto 06010500.3601000060,

" Zuwendung Land für Maßnahmen des

Stadtumbaus in Hessen, Kita MAN"

Investitionsnummer 0601050300601201                                        1.050.000,00 € (2018)

 

Produktkonto 09010600.3601000260,

„Zuwendung Land für Maßnahmen

Stadtumbau in Hessen, Christian-Pleß-Str.“

Investitionsnummer 0901060900601201                                           500.000,00 € (2017-2019)

 

Kreditmarktmittel                                                                            489.000,00 €

         Gesamt:                                                                                         2.789.000,00 €

 

4.        Die Stadt Offenbach mietet über einen Zeitraum von 25 Jahren die von der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH), Westerbachstr. 33, 60489 Frankfurt neu zu errichtenden Flächen von 1.680 m²  für den mieterseitig selbst zu erbringenden Ausbau und den Betrieb einer Kindertagesstätte an. Der vereinbarte Mietzins beträgt 5,90 Euro je qm. Gemäß §3 des Mietvertrages wird der Mietpreis nach dem amtlichen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts angepasst. Der letztmalig festgestellte Verbraucherpreisindex ist für den Mietpreis bei Vertragsbeginn zugrunde gelegt. Ändert sich der festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2010 = 100) gegenüber der jeweils letzten Mietanpassung um mehr als 5 Prozent, so ändert sich die vereinbarte Miete prozentual entsprechend.

 

Die gemäß Stellplatzsatzung erforderlichen 6 PKW-Stellplätze werden durch die Stadt Offenbach in der Tiefgarage des Gebäudes für 85 Euro monatlich je Stellplatz von der GWH angemietet.

 

Die erforderliche Gesamtmiete inkl. PKW-Stellplätze beträgt zunächst 125.064,00 € jährlich und ist schutzschirmkonform über das Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ ab Inbetriebnahme der Kita, voraussichtlich  April 2018, zu veranschlagen.

 

Die der GWH anteilig anfallenden Betriebskosten werden gemäß Betriebskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung umgelegt. Die vereinbarten Betriebskosten betragen 3,10 €/qm monatlich.                                                

 

Die Betriebskosten betragen 62.496,00 € jährlich und sind schutzschirmkonform über die Produktkonten 01010800.6050000060 „Heizung“ und 01010800.6050000160 „Energie, Wasser“ ab Inbetriebnahme der Kita, voraussichtlich  April 2018, zu veranschlagen.

 

5.        Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften weiteren Folgekosten in Höhe von 261.932,29 € (ohne Mieten und den aufgeführten Betriebskosten unter Punkt 4) sind ab Inbetriebnahme in den Folgejahren zu veranschlagen. Die Bereitstellung dieser Mittel muss schutzschirmkonform erfolgen.

 

6.        Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen als Eigentümerin des Grundstücks bestellt zugunsten der Stadt Offenbach am Main eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit, die der Stadt Offenbach am Main gestattet, die vorgesehenen Grundstücks- und Gebäudeteile für die Dauer von mindestens 25 Jahren und einer Option für weitere 5 Jahre ab Eröffnung der Kindertagesstätte zu nutzen und dazu den Innenausbau selbst vorzunehmen. Die notarielle Beurkundung erfolgt nach Vorliegen der Gremienbeschlüsse durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung.

 

7.        Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß

Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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