Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0190Ausgegeben am 16.03.2017

Eing. Dat. 16.03.2017

 

 

 

 

 

Beantragung von Zuschüssen aus dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch

Radverkehr“

Antrag SPD vom 16.03.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, sich im Rahmen des

Bundeswettbewerbes „Klimaschutz durch Radverkehr“ des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz um Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept zu bemühen und möglichst den laufenden

Bewerbungszeitraum vom 15. Februar 2017 bis 15. Mai 2017 wahrzunehmen,

spätestens jedoch die Anmeldefrist in 2018.

 

 

Begründung:

 

Der Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ soll einen Beitrag zur

Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten, um die Klimaschutzziele der

Bundesregierung umzusetzen. Absicht des Förderaufrufs ist es, modellhafte investive

Projekte im Bereich des Fahrradverkehrs voranzubringen. Gefördert werden laut

Ministerium  „investive Projekte mit Modellcharakter zur radverkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßen- und Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher

Radverkehrseinrichtungen sowie zur Etablierung lokaler

Radverkehrsdienstleistungen, die zu einer dauerhaften Aufwertung der

Radverkehrssituation in einem klar definierten, abgegrenzten Gebiet führen.“

 

Finanzschwache Kommunen können eine Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die Fördersummen liegen zwischen 200.000 € - 5.000.000 €.

 

Nach dem Ablauf des Bewerbungszeitraumes in 2017 wird das Förderprogramm vom 15.Februar 2018 bis 15. Mai 2018 erneut ausgeschrieben. Es ist allerdings ratsam, schon den diesjährigen Bewerbungszeitraum wahrzunehmen. Denn sollten Projekte als nicht förderfähig zurückgewiesen werden, hat die Stadt in 2018 die Chance,

erneut aktiv zu werden.