Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0192Ausgegeben am 30.03.2017

Eing. Dat. 30.03.2017

 

 

 

 

 

Bestimmung des Termins für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters und einer eventuell erforderlichen Stichwahl

Dringlichkeitsantrag Magistratsvorlage Nr. 2017-080 (Dez. I, Amt 81.2) vom 29.03.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Als Wahltermin für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters in der Stadt Offenbach am Main wird der 10. September 2017 bestimmt. Als Tag für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird der Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag, der 24. September 2017, bestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters Herrn Horst Schneider endet am 20. Januar 2018. Nach § 42 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Neuwahl frühestens sechs (16.07.2017) und spätestens drei Monate (15.10.2017) vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Eine evtl. erforderliche Stichwahl findet gemäß § 39 Abs. 1b HGO frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl statt. Der Wahltag wird gemäß § 42 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) durch die Stadtverordnetenversammlung bestimmt.

 

Nach § 2 Abs. 3, 42 KWG dürfen Direktwahlen gemeinsam mit staatlichen Wahlen durchgeführt werden. Die gemeinsame Durchführung der Direktwahl und evtl. Stichwahl mit der Bundestagswahl bedarf eines Beschlusses, der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, mit der qualifizierten Mehrheit.

 

Die vorgeschlagenen Wahltermine befinden sich in der gesetzlich bestimmten Frist. Unter Abwägung aller für eine geordnete Wahldurchführung relevanten Gesichtspunkte und Berücksichtigung der Sommerferien (03.07. bis 13.08.2017), Herbstferien (07.10.bis 22.10.2017) und Feiertage (03. Oktober) ist der 10. September 2017 als Direktwahltag und der 24.09.2017 als Stichwahltag gemeinsam mit der Bundestagswahl zweckmäßig.