Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. März 2017

 

 

 

 

 

TOP 8

Ausstattung der eMobil-Stationen mit Elektrorollern
Antrag SPD vom 09.03.2017, 2016-21/DS-I(A)0178
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 30.03.2017,

2016-21/DS-I(A)0178/1

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0178/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat soll prüfen und berichten,

 

1.            wie sich die Ausleihe der Pedelecs und E-Autos an den eMobil-Stationen entwickelt hat, was die Ursachen der Entwicklung sind und ob und wie das Marketing und das Angebot an E-Fahrzeugen gegebenenfalls angepasst werden kann

 

2.            unter welchen Bedingungen und ab wann (technischer Aufwand, Betrieb, Kosten, Förderung und Zeitplan) die Auswahl an E-Fahrzeugen in Offenbach erweiterbar ist. Geprüft werden soll insbesondere, ob Elektro-Roller im Rahmen des bestehenden geförderten Projektes zusätzlich zum Verleih angeboten werden können.

 

3.            mit welcher Initiative (bzw. Förderprogramm) der Ausbau des Angebotes mit E-Rollern gegebenenfalls verbunden und unterstützt werden kann.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0178/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat soll prüfen und berichten,

 

1.            wie sich die Ausleihe der Pedelecs und E-Autos an den eMobil-Stationen entwickelt hat, was die Ursachen der Entwicklung sind und ob und wie das Marketing und das Angebot an E-Fahrzeugen gegebenenfalls angepasst werden kann

 

2.            unter welchen Bedingungen und ab wann (technischer Aufwand, Betrieb, Kosten, Förderung und Zeitplan) die Auswahl an E-Fahrzeugen in Offenbach erweiterbar ist. Geprüft werden soll insbesondere, ob Elektro-Roller im Rahmen des bestehenden geförderten Projektes zusätzlich zum Verleih angeboten werden können.

 

3.            mit welcher Initiative (bzw. Förderprogramm) der Ausbau des Angebotes mit E-Rollern gegebenenfalls verbunden und unterstützt werden kann.

 

 

2016-21/DS-I(A)0178

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0178/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0178.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, über seinen Vertreter im Aufsichtsrat der Offenbacher Verkehrsbetriebe (OVB) darauf hinzuwirken, dass die im Rahmen des eMiO-Projektes betriebenen Verleihstationen zukünftig zusätzlich mit Elektrorollern (Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h) ausgestattet werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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