Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. März 2017

 

 

 

 

 

TOP 12

Taxis in der Fußgängerzone
Antrag SPD vom 14.03.2017, 2016-21/DS-I(A)0182
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 23.03.2017,

2016-21/DS-I(A)0182/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0182/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. Regelungen für die Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Offenbacher Fußgängerzonen mit Kraftfahrzeugen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Ziel ist dabei die Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen durch Reduzierung des Fahrzeugverkehrs auf das notwendige Minimum.

 

  1. Verstöße gegen die geltenden Einfahr- und Haltverbote in den Fußgängerzonen verstärkt zu überprüfen und zu ahnden.

 

  1. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welcher Zahl weitere Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG zu erteilen sind und ob diese an die Auflage gebunden werden können, Fahrzeuge einzusetzen, die für die Behindertenbeförderung und Sitzendkrankenfahrten in besonderer Weise geeignet sind.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0182/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. Regelungen für die Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Offenbacher Fußgängerzonen mit Kraftfahrzeugen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Ziel ist dabei die Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen durch Reduzierung des Fahrzeugverkehrs auf das notwendige Minimum.

 

  1. Verstöße gegen die geltenden Einfahr- und Haltverbote in den Fußgängerzonen verstärkt zu überprüfen und zu ahnden.
  2. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welcher Zahl weitere Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG zu erteilen sind und ob diese an die Auflage gebunden werden können, Fahrzeuge einzusetzen, die für die Behindertenbeförderung und Sitzendkrankenfahrten in besonderer Weise geeignet sind.

 

 

2016-21/DS-I(A)0182

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0182/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0182.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. Taxen, die eine Konzession für die Stadt Offenbach am Main besitzen, die Genehmigung zu erteilen, zwecks Personentransport in die Fußgängerzone an- und wieder abfahren zu können. Durchfahrten durch die Fußgängerzone bleiben verboten.

 

  1. für die Stadt Offenbach 10 zusätzliche Konzessionen für Taxen zu erteilen, die über eine Hubfunktion verfügen und so Rollstühle transportieren können.

 

  1. den rechtmäßigen Aufenthalt von Fahrzeugen in der Fußgängerzone stärker kontrollieren zu lassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung