Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0194Ausgegeben am 19.04.2017

Eing. Dat. 13.04.2017

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Spießstraße 2, 63071 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-093 (Dez. I, Amt 80) vom 12.04.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Erwerberin das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 23 Nr. 37/2 = 1.967 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 725.823,00 EUR (369,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Spießstraße 2 wurde mit Vertrag vom 07.08.1956 bestellt. In dem damaligen Vertrag wurde keine Anpassungsklausel bzgl. des Erbbauzinses vereinbart. Die Vereinbarung derartiger Klauseln war zum damaligen Zeitpunkt nicht üblich. Bedingt hierdurch bestehen für einen Grundstückseigentümer nur in einem äußerst begrenzten rechtlichen Rahmen Möglichkeiten zur Erbbauzinsanpassung. Im Rahmen eines früheren Verkaufs konnte sodann durch Nachtrag zum Erbbauvertrag eine entsprechende Indexanpassung nachträglich vereinbart werden. Bedingt durch den niedrigen Ausgangszins im Jahr 1956 konnte hierdurch allerdings nur eine sehr moderate Anhebung durchgeführt werden.

 

Das obige Erbbaurecht wurde mit Vertrag vom 21.12.2012 vom ehemaligen Erbbauberechtigten an die jetzige Erbbauberechtigte veräußert. In Verhandlungen mit der Erbbauberechtigten konnte im Rahmen des damaligen Verkaufs eine Anhebung des Erbbauzinses von rd. 2,24 EUR/m² = 4.400,00 EUR/jährlich auf 3,20 EUR/m² = 6.294,40 EUR/jährlich auf freiwilliger Basis erreicht werden.

 

Die Erbbauberechtigte hat nunmehr Interesse am Erwerb des Erbbaugrundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.07.2055. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Kaufinteressentin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag

genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

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