Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0207Ausgegeben am 27.04.2017

Eing. Dat. 27.04.2017

 

 

 

 

 

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Förderung des neuen Standortes „Nordend“  im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ (HEGISS 3 - Nordend)

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-119 (Dez. I und III, Amt 60 und 81) vom 26.04.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den in Anlage 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt zu beantragen. Das Programmgebiet erhält den Arbeitstitel „Nordend“.

 

2.     Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt, ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für die anschließende rd. 10-jährige Programmlaufzeit zu erarbeiten und den Stadtverordneten erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Hierzu ist eine ämter- und verwaltungsübergreifende Steuerungsgruppe unter gemeinsamer Projektleitung der Ämter 60 und 81, wie sie sich in den vorherigen HEGISS Projekten bewährt hat, zu bilden. Diese wird beauftragt, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung zu erarbeiten und die Programmumsetzung zu begleiten sowie die Einbeziehung aller relevanten Stellen sowie der Öffentlichkeit in die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes sicherzustellen.

 

3.     Gemäß den Anforderungen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Städtebauförderprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten sowie die mit Investitionen verbundenen Folgekosten bereitgestellt werden. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10% und bis zu 33% der förderfähigen Gesamtkosten. Zusätzlich sind Mittel für die Vorfinanzierung der Maßnahmen im Haushalt vorzusehen. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Produktsachkonten in Ergebnis- und Finanzhaushalt einzurichten.

 

4.     Durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm werden in den kommenden 10 Jahren zusätzliche Projekte mit einem Investitionsvolumen von ca. 24 Mio. Euro generiert. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen zusätzlichen Planungskapazitäten,  durch die Beauftragung Externer bzw. ggf. unter der Ausweitung der Kapazitäten bei Amt 60, sicherzustellen, um die fristgemäße Abwicklung des Förderprogramms unter maximaler Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel sicherzustellen.

 

 

Begründung:

 

Das Nordend ist in vieler Hinsicht ein typischer Innenstadtteil mit hoher Bevölkerungskonzentration, baulicher Verdichtung und Fluktuation. Es hat günstige Lagebedingungen mit einer sehr guten Verkehrsanbindung, sowohl zum sich entwickelnden Hafengebiet als auch zur Stadt Frankfurt mit ihrem überregionalen Angebot an Arbeitsplätzen, Verkehrsknotenpunkten und kulturellen Einrichtungen. Dennoch weisen sozialstrukturelle und wirtschaftliche Merkmale auf hohe Belastungen und Ungleichgewichte hin. Deshalb scheint es sinnvoll, die Entwicklung des Stadtteils im Sinne einer Stabilisierung und Reduzierung der vorzufindenden, besonderen Konzentration sozialer Probleme und Risiken durch Maßnahmen der Stadtentwicklung, der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie der sozialen Entwicklung aktiv zu fördern und zu steuern.

 

Für die Entwicklung des Nordends soll ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept erarbeitet werden. Dieses soll zusätzlich zu dem Gebiet des Nordends zwischen Berliner Straße im Süden, Kaiserstraße im Osten, Nordring im Norden und Goethering im Westen auch zwei Erweiterungen im Osten und Westen mit umfassen. Im Westen wird der Betrachtungsbereich bis zur Autobahn A661 ausgedehnt, damit eine der wenigen Potentialflächen für neue Grünflächen mit einbezogen werden kann, ebenso wie der stark im Umbruch befindliche gewerbliche Bereich entlang der Autobahn. In östlicher Richtung wird das Gebiet um den Block zwischen dem Main, der Speyerstraße und der Kaiserstraße erweitert. Auch hier liegt ein wichtiges Potential für eine mögliche Verbindung zum Main und dem damit verknüpften Frei- und Erholungsraum als Entlastung für das hoch verdichtete Nordend.

 

Die Realisierung der im Nordend verfolgten Planungsziele sind mit Kosten für städtische Maßnahmen in Höhe von ca. 24 Mio. € verbunden. Hierzu bietet das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ den geeigneten Rahmen die Investitionen zu refinanzieren. Die Förderquote beträgt mindestens 66%, für finanzschwache Kommunen bei derzeitiger Förderpraxis bis zu 90%. Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Stadt Offenbach wird beim zuständigen Landesministerium um die Zusicherung einer möglichst hohen Förderquote geworben.

Über neue Programmaufnahmen wird auf Landesebene entschieden. Hierzu hat der Fördergeber ein formalisiertes Antragsverfahren vorgesehen, auf dessen Grundlage die Bewerbungen interessierter Kommunen bis Ende April 2017 erfolgen müssen. Im Antragsverfahren wird ausdrücklich die Fassung eines Grundsatzbeschlusses der Städte zur Beauftragung ihrer Magistrate mit der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts und zum Aufbau einer Steuerungsstruktur gefordert. Der ausgearbeitete förmliche Programmaufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main ist als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Darin werden erste grobe Planungsziele, potenzielle Maßnahmen und der derzeit geschätzte finanzielle Rahmen des Programms benannt. Diese Inhalte des Antrags sind für den Fördergeber zur Projekteinordnung und -planung erforderlich, für die Stadt Offenbach allerdings noch ohne bindende Wirkung. Verbindliche Zielaussagen und Maßnahmen werden erst im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept aufgezeigt. Dieses wird den Stadtverordneten erneut zur Beschlussfassung vorgelegt und muss danach vom Fördergeber genehmigt werden.

 

Mit der Antragstellung erklärt die Stadt Offenbach, dass die Bereitstellung der kommunalen Eigenmittel der Stadt für die beantragten Gesamtkosten sowie die Finanzierung der mit Investitionen verbundenen Folgekosten gesichert ist. Damit das Städtebauförderprogramm auch wirksam werden und die Stadt Offenbach von den Fördermitteln profitieren kann, müssen entsprechende Positionen im Haushalt vogesehen werden. Dabei sind alle Maßnahmen durch die Stadt zunächst vorzufinanzieren, bevor Fördermittel abgerufen werden können; temporär werden also die vollen Maßnahmenkosten im Haushalt wirksam.

 

Die beantragten Fördermittel werden zudem jeweils mit Fristen zur Verausgabung bewilligt. Jede Jahresscheibe der bewilligten Mittel muss innerhalb von 3 Jahren ausgegeben werden. Ansonsten verfällt der Anspruch der Stadt auf diese Mittel. Neben der haushalterischen Abwicklung der Maßnahmen sind deshalb vor allem ausreichend personelle Kapazitäten zu ihrer fristgemäßen Umsetzung bereitzustellen. Derzeit sind aufgrund anhaltender Auslobung stetig neuer Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene alle Bereiche des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement über ihre Kapazitäten hinaus mit Projekten ausgelastet. Allein aus dem Masterplan der Stadtentwicklung, den Programmen HEGISS 1 „Mathildenviertel“ und HEGISS 2 „Südliche Innenstadt“, dem Stadtumbau „ehem. MAN-Roland-Areal“ und „ehem. chemisches Farbwerk“, der Aktiven Innenstadt sowie aus dem Kommunalen Investitionsprogramm, dem Regionalfonds und weiteren kleineren Förderprogrammen sind neben den laufenden Großprojekten wie z.B. dem Umbau des Kaiserleikreisels in den nächsten Jahren Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rd. 100 Mio. Euro auf den Weg zu bringen. Weiter sind zurzeit die baulich-investiven Förderprogramme „Kommunales Investitionsprogramm 2“, „Zukunft Stadtgrün“ und „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“, eine Neuauflage der „Aktiven Kernbereiche“ etc. in Vorbereitung und

auf ihre Anwendbarkeit in Offenbach zu prüfen.

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich des zu beantragenden Stadtumbaugebietes

Anlage 2: Förmlicher Aufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro