Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0201/1Ausgegeben am 08.05.2017

Eing. Dat. 08.05.2017

 

 

 

 

 

Interkulturelle Vielfalt in Offenbach stärken

Änderungsantrag SPD vom 08.05.2017

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird in Punkt c wie folgt geändert:

 

c. Die zum Bereich „interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ gehörenden Teile des Tätigkeitsberichtes, den der/die für Integration zuständige Dezernent/in jährlich vorlegt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss DS I(A) 859 (2016) Punkt 5 ist die/der Antidiskriminierungsbeauftragte/r zuständig für Hinweise und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe und berichtet direkt dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin. Über diese Aufgaben ist gemäß Antidiskriminierungsrichtlinie (Anlage zum Beschluss DS I(A) 859) ein Tätigkeitsbericht zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Die antragsstellende Fraktion möchte sicherstellen, dass sich die/der ehrenamtlich tätige Antidiskriminierungsbeauftragte/r ausschließlich auf diese Aufgaben konzentrieren kann.

 

Jährliche Berichte über den Fortschritt der interkulturellen Öffnung der Verwaltung, die die antragsstellende Fraktion für sinnvoll hält, sollten vom zuständigen Dezernat für Integration erfolgen, das über die dafür notwendigen hauptamtlichen MitarbeiterInnen verfügt.

 

 

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