Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017

 

 

 

 

TOP 5b (alt TOP 21)

Entlastung der Stadt durch Bundesinvestitionsprogramm KIP II für dringende Investitionen in Sportstätten und Spielplätze nutzen
Antrag SPD vom 21.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0210

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

a.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt jeweils eine Haushaltstelle

„Kunstrasenplatz Gemaa Tempelsee“ und „Kunstrasenplatz VfB Offenbach“ zu

schaffen. Die Haushaltstellen werden jeweils mit 750.000 Euro angesetzt.

 

b.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt eine Haushaltstelle „Überdachung

Waldschwimmbad“ zu schaffen. Die Haushaltstelle wird mit 3.500.000 Euro

angesetzt.

 

c.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Spielplatzrahmenplan der Stadt Offenbach zusätzlich 200.000 Euro

bereitzustellen.

 

d.) Der restliche Anteil der freiwerdenden Haushaltsmittel durch das

Bundesinvestitionsprogramm in Höhe von ca. 10 Millionen Euro muss für die

Sanierung der Offenbacher Schulen verwendet werden. 

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des

Bundesinvestitionsprogrammes durch Bundestag, Bundesrat und Hessischen

Landtag.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung