Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017

 

 

 

 

 

TOP 8

Grundstücksverkauf Herrnstraße 38 sowie einer Teilfläche von ca. 79 m² aus dem damaligen Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 3 Nr. 181/10 (heute 181/12), Verlängerung Bebauungsfrist
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-095 (Dez. I, Amt 80) vom 12.04.2017,
2016-21/DS-I(A)0196

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main hat das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 3 Nr. 142/1 (Herrnstraße 38) mit 130 m² sowie eine Teilfläche von ca. 79 m² aus dem damaligen Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 3 Nr. 181/10 (Stadthof, heute 181/12) an die in der Anlage genannte GbR veräußert.

 

2.     Die in der Magistratsvorlage Nr. 440/10 vom 24.11.2010, DS I (B) 197, unter Punkt 6. genannte Frist für die Erfüllung der Bauverpflichtung wird bis zum 31.12.2021 verlängert.

nachrichtlich: Eine Beschlussfassung über Ziffer 1. erfolgt nicht, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung