Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017

 

 

 

 

 

TOP 14

Grundstücksverkauf Paul-Löbe-Straße 9, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-109 (Dez. I, Amt 80) vom 26.04.2017,
2016-21/DS-I(A)0203

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main verkauft das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 2 Nr. 1201 mit 695 m² an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 197.889,00 EUR (rd. 285,00 EUR/m²) und ist - abzüglich der Verrechnungsbeträge für die Baureifmachung gemäß Pkt. 3. und 4.- innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Er wird beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) vereinnahmt.

3.     Das Grundstück befindet sich in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Die geschätzten Kosten für eine notwendige Kampfmittelsondierung betragen rd. 3.000,00 EUR. Dieser Betrag wird von der Stadt getragen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsreste 2016 auf dem Produktkonto 10010200.0500000280 mit der Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten) zur Verfügung.

 

4.     Für 8 Bäume, die sich im künftigen Baufenster befinden, werden Kosten für das Fällen sowie die Fällgenehmigung in Höhe von rd. 3.100,00 EUR entstehen. Dieser Betrag wird von der Stadt getragen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsreste 2016 auf dem Produktkonto 10010200.0500000280 mit der Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten) zur Verfügung.

 

5.     Der bereits entstandene Kanalbeitrag (i.H.v. 9.344,97 EUR) ist im Kaufpreis enthalten und wird nach Kaufpreiszahlung intern zu Amt 60 - Beiträge - umgebucht. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsreste 2016 auf dem Produktkonto 10010200.0500000280 mit der Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten) zur Verfügung.

 

6.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

7.     Die Erwerber verpflichten sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Wohnhaus zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen. Eine Vorabstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bereits erfolgt.

8.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerber.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

9.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

10.  Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

11.  Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

Die Erwerber sind berechtigt, sich durch Probebohrungen - auf eigene Haftung, Risiko und Kosten - Klarheit über die Untergrundverhältnisse zu verschaffen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung