Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017

 

 

 

 

TOP 17

Spielgelände im Nordend, Goetheplatz
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-118 (Dez. IV, Amt 51) vom 26.04.2017,
2016-21/DS-I(A)0206

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Dem Angebot des Smc-rhein-sieg (Quartiersmanagement Offenbach, Stadtteilbüro Nordend)  ab Kalenderwoche 22/2017 einen „Mobilen Spielplatz“ für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter auf dem Goetheplatz anzubieten, wird zugestimmt. Das Angebot soll täglich von Montag bis Freitag von 9.30 bis 12.00 Uhr inklusive der Schulferien umgesetzt werden. Ausgenommen sind lediglich jeweils (in 2017 und in 2018) die Woche vom 24.12. bis zum 31.12. sowie die Feiertage. Die Beauftragung von Smc-rhein-sieg soll eine Überprüfung der Frequentierung des Angebotes zum 30.09.2017 vorsehen und vertraglich regeln, dass eine Fortführung des Angebotes über dieses Datum hinaus von dieser Überprüfung abhängig ist. Zugleich soll dabei auch eruiert werden, ob sich die ausgewählten Angebotszeiten als geeignet erwiesen haben oder angepasst werden müssen. Für die Altersgruppe der Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter sowie ihren Familien steht am Nachmittag auch das unter Punkt 5 genannte Angebot zur Verfügung. Ebenso kann diese Zielgruppe am Nachmittag die Schulhöfe und die dort vorhandenen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten frei nutzen.

2.    Für die Umsetzung des „Mobilen Spielplatzes“ für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter durch Smc-rhein-sieg (Quartiersmanagement Offenbach, Stadtteilbüro Nordend) in 2017 werden dem Produktsachkonto 06020100.6863000051: „Kurse, allgemeine Veranstaltungen, Projekte, Sport, Medien und Kultur“; Objekt-Nr. 51060: „Sport und Jugendhilfe“ über den Nachtragshaushalt 2017 Mittel in Höhe von 17.850 € zur Verfügung gestellt.

3.    Für die Umsetzung des „Mobilen Spielplatzes“ für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter durch Smc-rhein-sieg (Quartiersmanagement Offenbach, Stadtteilbüro Nordend) in 2018 werden dem Produktsachkonto 06020100.6863000051: „Kurse, allgemeine Veranstaltungen, Projekte, Sport, Medien und Kultur“; Objekt-Nr. 51060: „Sport und Jugendhilfe“ im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 28.560 € zur Verfügung gestellt.

4.    Für die Anschaffung notwendiger Spielgeräte im Wert von unter 150 € netto für die Umsetzung des „Mobilen Spielplatzes“ für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter durch Smc-rhein-sieg (Quartiersmanagement Offenbach, Stadtteilbüro Nordend) werden dem Produktsachkonto 06020100.6863000051: „Kurse, allgemeine Veranstaltungen, Projekte, Sport, Medien und Kultur“; Objekt-Nr. 51060: „Sport und Jugendhilfe“ über den Nachtragshaushalt 2017 Mittel in Höhe von 3.000 € zur Verfügung gestellt. Die angeschafften Spielgeräte verbleiben nach Beendigung des Angebotes im Besitz der Stadt Offenbach.

5.    Das vom Jugendamt finanzierte Spiele- und Bewegungsangebot für Kinder im Alter von bis zu ca. zwölf Jahren an der Goetheschule ist auszuweiten. Es soll dann in der Schulzeit und in sieben Ferienwochen (zwei Wochen Osterferien, drei Wochen innerhalb der Sommerferien, zwei Wochen Herbstferien) von Montag bis Freitag täglich von 14.00 bis 16.30 Uhr umgesetzt werden. Die Umsetzung des erweiterten Angebotes in 2017 sowie die Anschaffung notwendiger Spielgeräte werden aus Eigenmitteln des Jugendamtes finanziert. Für die Umsetzung des erweiterten Angebotes in 2018 werden dem Produktsachkonto 06020100.6863000051: „Kurse, allgemeine Veranstaltungen, Projekte, Sport, Medien und Kultur“; Objekt-Nr. 51060: „Sport und Jugendhilfe“ im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 5.875,00 € zur Verfügung gestellt.

6.    Die Deckung zu den Punkten 2. und 4. erfolgt im Nachtragshaushalt durch Reduzierung des Ansatzes von 12.218.000 € auf 12.197.150 € bei PSK 06030300.7251000551 – Pflegekosten § 34 (Heimerziehung) sowie in den Folgejahren innerhalb der Schutzschirmauflage.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung