Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017

 

 

TOP 18

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Förderung des neuen Standortes „Nordend“  im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ (HEGISS 3 - Nordend)
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-119 (Dez. I und III, Amt 60 und 81) vom 26.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0207

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den in Anlage 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt zu beantragen. Das Programmgebiet erhält den Arbeitstitel „Nordend“.

 

2.     Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt, ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für die anschließende rd. 10-jährige Programmlaufzeit zu erarbeiten und den Stadtverordneten erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Hierzu ist eine ämter- und verwaltungsübergreifende Steuerungsgruppe unter gemeinsamer Projektleitung der Ämter 60 und 81, wie sie sich in den vorherigen HEGISS Projekten bewährt hat, zu bilden. Diese wird beauftragt, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung zu erarbeiten und die Programmumsetzung zu begleiten sowie die Einbeziehung aller relevanten Stellen sowie der Öffentlichkeit in die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes sicherzustellen.

 

3.     Gemäß den Anforderungen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Städtebauförderprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten sowie die mit Investitionen verbundenen Folgekosten bereitgestellt werden. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10% und bis zu 33% der förderfähigen Gesamtkosten. Zusätzlich sind Mittel für die Vorfinanzierung der Maßnahmen im Haushalt vorzusehen. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Produktsachkonten in Ergebnis- und Finanzhaushalt einzurichten.

 

4.     Durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm werden in den kommenden 10 Jahren zusätzliche Projekte mit einem Investitionsvolumen von ca. 24 Mio. Euro generiert. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen zusätzlichen Planungskapazitäten,  durch die Beauftragung Externer bzw. ggf. unter der Ausweitung der Kapazitäten bei Amt 60, sicherzustellen, um die fristgemäße Abwicklung des Förderprogramms unter maximaler Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel sicherzustellen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteile des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung