Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017

 

 

 

 

TOP 19

Verkehrssituation im Offenbacher Westend
Antrag SPD vom 25.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0208
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.05.2017,

2016-21/DS-I(A)0208/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0208/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in der Verkehrskommission der Stadt Offenbach

 

-       über die Einführung von einseitigen Halteverboten in der Lützow- und Schillstraße

 

sowie

 

-       über die Einführung von Bewohnerparken und zeitlich begrenztem Parken auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Lützow- und Schillstraße sowie in der Geleitsstraße (zwischen Körner- und Parkstraße) sowie die Schaffung von Ersatzstellplätzen für hierdurch eventuell wegfallende Stellplätze beraten zu lassen und die Empfehlung der Verkehrskommission der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0208/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in der Verkehrskommission der Stadt Offenbach

 

-       über die Einführung von einseitigen Halteverboten in der Lützow- und Schillstraße

 

sowie

 

-       über die Einführung von Bewohnerparken und zeitlich begrenztem Parken auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Lützow- und Schillstraße sowie in der Geleitsstraße (zwischen Körner- und Parkstraße) sowie die Schaffung von Ersatzstellplätzen für hierdurch eventuell wegfallende Stellplätze beraten zu lassen und die Empfehlung der Verkehrskommission der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

2016-21/DS-I(A)0208

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0208/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0208.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verkehrskommission der Stadt Offenbach wird gebeten, über a.) die Einführung von einseitigen Halteverboten in der Lützow- und Schillstraße zu beraten und b.) die Einführung von Bewohnerparken und zeitlich begrenztem Parken auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Lützow- und Schillstraße sowie in der Geleitsstraße (zwischen Körner- und Parkstraße) zu erörtern.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.