Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0013Ausgegeben am 31.05.2017

Eing. Dat. 29.05.2017

 

 

 

Boxclub Nordend

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2016,

2016-21/DS-I(A)0089,

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2017-127 (Dez. I) vom 24.05.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie in den Immobilien Kaiserleistraße 39 bzw. Nordring 150, beide 63067 Offenbach am Main, eine Nutzung für den Boxclub Nordend eV, ein privates Hostel mit einem zu findenden Betreiber, sowie weiteren Nutzern aus dem Sport/Jugend- und Kulturbereich realisiert werden kann.

2.    Bei der Erstellung eines Nutzungskonzeptes sind konkrete Aussagen zu Kosten, Auswahlverfahren für Nutzer sowie zu den möglichen Zeitplänen vorzulegen.

3.    Parallel dazu sollen weitere mögliche Alternativstandorte für den Boxclub Nordend e.V. geprüft und über das Ergebnis berichtet werden.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

1. Kaiserleistraße 39 (ehemaliges Honey-Well-Gebäude): Die Immobilie befindet sich in Privateigentum. Der aktuelle Mietvertrag mit dem Land Hessen läuft noch. Der Eigentümer hat für die Folgezeit bereits Pläne für die Nutzung und befindet sich diesbezüglich im Austausch mit der Bauaufsicht (Bauantrag Februar 2017).

 

Nordring 150: Aktuell gibt es Gespräche mit mehreren Unternehmen, die um hochwertige und attraktive Arbeitsplätze erweitern möchten, diese Liegenschaft dabei im Auge haben und bereits mehrere hundert Arbeitsplätze in Offenbach halten. Eine Nutzung für Sport und Kultur kommt auch sonst bei dieser Immobilie angesichts ihrer Charakteristik nicht in Betracht.

 

2. Vor dem Hintergrund der Beantwortung von Frage 1 gibt es keine Veranlassung für diese Immobilien ein Nutzungskonzept erstellen zu lassen.

 

3. Die Suche nach Alternativstandorten wird intensiv fortgesetzt. Sobald eine geeignete Immobilie gefunden wird, informiert der Magistrat unmittelbar die Stadtverordnetenversammlung.