Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0223Ausgegeben am 08.06.2017

Eing. Dat. 08.06.2017

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich „Ehem. Mato-Areal“

hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-166 (Dez. I, Amt 60) vom 07.06.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB (Anlage) zwischen der Stadt Offenbach am Main und Traumhaus Das Original Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Borsigstraße 20a, 65205 Wiesbaden wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Traumhaus Das Original Projektentwicklungsgesellschaft mbH beabsichtigt die Konversion des ehemals industriell genutzten Geländes der Mato Maschinenfabrik in Offenbach am Main in eine Bebauung mit einem Mehrfamilienwohnhaus mit 11 Wohneinheiten, einem Mehrfamilienwohnhaus mit 30 Wohneinheiten (beide mit Tiefgarage) und insgesamt 12 Reihen- und 18 Doppelhäusern. Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch die Herstellung einer privaten Ringstraße (Mater-Bonifacia-Weg), die im Knotenbereich der Bieberer Straße /Daimlerstraße an den bestehenden öffentlichen Verkehrsraum anschließt.

 

Das Bauaufsichtsamt der Stadt Offenbach am Main hat mit Bauvorbescheid vom 17.07.2013 für das o.a. Gelände Baugenehmigungen für eine Bebauung mit Mehrfamilien-, Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser in Aussicht gestellt.

 

Grundlage des geplanten Vorhabens sind die eingereichten Bauantragspläne des Vorhabenträgers für die Reihenhäuser (Mater-Bonifacia-Weg) v. 09.08.16 AZ. 937/1, 3-27, 29, 31, 33, 35/1_02132-15, für das Mehrfamilienhaus 1 (Leibnizstraße) v. 20.12.2016 AZ. 368/11, 13, 15, 17_02133-2015 und für das Mehrfamilienhaus 2 (Bieberer Straße) MFH2 v. 17.01.2017 Az. 937/2/1_02134-15.

 

Die geplanten Anschlüsse an öffentliche Verkehrsflächen (insbesondere des Mater-Bonifacia-Wegs an den Knoten Bieberer Straße/ Daimlerstraße) und Entsorgungsinfrastruktur (hier zum Teil auf öffentlichem Grund) sind in einer technischen Qualität und Kapazität herzustellen, die über die Regelungs- und Kontrollmöglichkeiten einer Baugenehmigung deutlich hinausgehen. Zudem ist sicherzustellen, dass im Nahumfeld des neuen Vollknotens an der Bieberer Straße keine weiteren Grundstückszu- und ausfahrten entstehen.

 

Die Erschließung nach diesem Vertrag umfasst insbesondere:

-       Die Ausbildung der Zufahrt an der Bieberer Straße zum Baugebiet, sowie der anschließenden Gehwegflächen.

-       Die verkehrsplanerische Konzeption und Ausführung des Anschlusses des privaten Mater- Bonifacia- Wegs in den Knoten K 84 Bieberer Straße/ Daimlerstraße samt Querung des Mater- Bonifacia-Wegs.

-       Die Kostenübernahme der dem Vorhaben geschuldeten technischen Ergänzung und signaltechnischen Neuversorgung der Lichtsignalanlage für den Knotenpunkt K 84 Bieberer Straße /Daimlerstraße.

-       Die Wiederherstellung der für die Kanalanschlussarbeiten in Anspruch genommenen Flächen des Industriebahnwegs in den vorgegebenen Materialien und in voller Breite des Weges samt eigentumsrechtlicher Übergabe des Kanals an den ESO.

-       Die Wiederherstellung des öffentlichen Gehwegs an der Leibnizstraße und Fortführung der Gehweggestaltung inkl. Pflanzung von Straßenbäumen

-       Die Grundstücksdurch- und begrünung durch standortgerechte und einheimische Gehölze, die einen aktiven Beitrag zum Arten- sowie zum Klimaschutz leisten inkl. Herstellung einer Grundstückseingrünung am Industriebahnweg (und einer wertigen Einfriedung) und Errichtung von Gründächern.

 

Das Vorhaben umfasst 41 Wohneinheiten in zwei Mehrfamilienhäusern, 12 Reihenhäuser und 18 Doppelhäuser. Zwar liegt die Anzahl der Wohneinheiten insgesamt über dem Schwellenwert von 50 WE gemäß der Wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach am Main, da das Segment der Eigenheime jedoch einen hohen Anteil an der Gesamtzahl hat, wird auf die Herstellung von 30% öffentlich geförderter Wohnungen verzichtet.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die zukünftigen Eigentümer über die Möglichkeit der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – das Förderprogramm „Hessen-Baudarlehen“ – in Kenntnis zu setzen.

 

Mit dem vorliegenden Städtebaulichen Vertrag sollen die Qualität, Gestaltung und Kostentragung der erforderlichen Erschließung für das Vorhaben geregelt werden. 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordneten-versammlung liegen die Anlagen in Form maßstäblicher Pläne zum Städtebaulichen Vertrag zur Einsichtnahme aus.

 

Hinweis:        Die Anlage enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage nicht im Ratsinformationssystem (PIO) zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

Nichtöffentliche Anlage:

Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

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