Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0227Ausgegeben am 08.06.2017

Eing. Dat. 08.06.2017

 

 

 

 

 

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24
hier: Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherstellung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-178 (Dez. IV, Amt 40) vom 07.06.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Schülerzahlen in der Stadt Offenbach steigen stark an. Die dafür notwendigen Schulplätze sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden und müssen geschaffen werden.
Zur rechtzeitigen Bedarfssicherstellung wird der Magistrat beauftragt, die notwendigen Planungsschritte zu unternehmen und die von der Verwaltung ermittelten kurz- und mittelfristigen Bedarfe (Anlage 1) zum jeweiligen Schuljahr umzusetzen.

 

2.    Zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Schulplätzen werden vom Magistrat Klassenraummodule (1 Modul = 1 Klassenraum) wie folgt geplant und bereitgestellt:
> ab Schuljahr 2018/19: 2 Module für Humboldtschule, 1 Modul für Ernst-Reuter-Schule (IGS)
> ab Schuljahr 2019/20: 1 Modul für Humboldtschule, 1 Modul für Mathildenschule (zusätzl. während der Sanierung), 2 Module für Geschwister-Scholl-Schule (zusätzl. während der Sanierung), 1 Modul für Edith-Stein-Schule (zusätzl. während der Sanierung), 2 Module für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 6 Module für Rudolf-Koch-/Albert-Schweitzer-/Leibnizschule (= 3 Gymnasien),
> ab Schuljahr 2020/21: 2 Module für Wilhelmschule, 1 Modul für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 3 Module für 3 Gymnasien,
> ab Schuljahr 2021/22: 2 Module für Eichendorffschule, 1 Modul für Wilhelmschule, 3 Module für die 4 Gesamtschulen ( 2 Module Ernst-Reuter-Schule, 1 Modul Standort unklar) und 7 Module für 3 Gymnasien
> ab Schuljahr2022/23: 2 Module für Eichendorffschule, 2 Module für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 6 Module für 3 Gymnasien und
> ab Schuljahr 2023/24: 2 Module für Ernst-Reuter-Schule (IGS)und 6 Module für die 3 Gymnasien .
> Der Einsatz der bis zum Ende des Schuljahres 2017 durch die Hafenschule genutzten Module sowie die Folgenutzung ab dem Schuljahr 2018 ff ist in anliegender Tabelle nachrichtlich dargestellt.

 

3.    Die Entwicklung des Baugebiets Bieber-Nord macht die modulare sukzessive Errichtung der im Bebauungsplan 536 A „Bieber-Nord“ vorgesehenen zweizügigen Grundschule notwendig. Der Magistrat wird beauftragt, so zu planen und die Umsetzung vorzunehmen, dass im Schuljahr 2019/20 die ersten vier Klassenräume mit den erforderlichen Nebenräumen genutzt werden können.

 

4.    Zur Entlastung der beiden Schulbezirke Eichendorffschule und Wilhelmschule ist die Einrichtung einer neuen zweizügigen Grundschule im Innenstadtbereich vom Magistrat zu planen und rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2020/21 die ersten vier Klassenräume mit den erforderlichen Nebenräumen bereitzustellen. Mit der Fertigstellung der neuen Grundschule entfällt der Bedarf an zusätzlichen Klassenraummodulen an diesen beiden Schulen.

 

5.    Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe für die integrierten Gesamtschulen am Standort der Edith-Stein-Schule wird im Rahmen der erforderlichen Asbestsanierung vom Magistrat geplant und vorgenommen, um eine Entlastung der Rudolf-Koch-Schule zu erreichen. Für die erforderliche Schulerweiterung ist auch das nähere Umfeld in die Prüfung einzubeziehen.

 

6.    Der Magistrat plant die Einrichtung eines neuen sechszügigen Gymnasiums zur dauerhaften Entlastung der bestehenden Gymnasien. Er leitet die erforderlichen Planungsschritte inklusive der Standortprüfungen ein. Dabei sind geeignete Bestandsgebäude einzubeziehen. Mit der Fertigstellung des neuen Gymnasiums entfällt der Bedarf an zusätzlichen Klassenraummodulen.

 

7.    Die momentan geltende Prioritätenliste des Schulbausanierungsprogramms ist mit den Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Schulplatzbedarfssicherung abzustimmen und durch die Fachämter zu überarbeiten.

 

8.    Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sind die entsprechenden Haushaltsmittel entsprechend dem Planungsfortschritt der Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen einzuplanen.

 

 

Begründung:

 

Für die erforderliche Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2013 (SEPL) vom 24.07.2014 hat das Stadtschulamt die Schülerzahlen ermittelt und Prognosen erstellt. Sie werden für die Grundschulen, die Haupt- und Realschulen, die integrierten Gesamtschulen und die Gymnasien getrennt ausgewiesen. Der erforderliche Planungsvorlauf macht diesen Beschluss zur Bedarfssicherung erforderlich und dient der Beschleunigung der Schulplatzbereitstellung. Die hier aufgeführten Maßnahmen und Daten werden in der SEPL-Fortschreibung als Basis dienen.

 

Grundschulen:

In den grau unterlegten Feldern sind die Steigerungen der Schülerschaft enthalten, die auf der Basis der fortschreitenden Entwicklung in den Baugebieten erwartet werden. Die Tabelle mit den Planungspotenzialen-Wohnen und deren Auswirkung auf die Schülerentwicklung wird wieder in der Fortschreibung des SEPL aufgenommen.

Im genehmigten SEPL ist bereits die Erweiterung der Zügigkeit folgender Schulen enthalten:

Interimsmaßnahmen mit baulichen Auswirkungen werden an den oben genannten Schulen notwendig werden.

Die Entwicklung der Schülerzahlen in den Grundschulbezirken der Eichendorffschule und der Wilhelmschule machen die Neueinrichtung einer weiteren Grundschule im Innenstadtbereich zu deren Entlastung notwendig. Mit der Fertigstellung der neuen Grundschule entfällt der Bedarf an zusätzlichen Klassenraummodulen. Durch die Aufnahme der Erschließungstätigkeit im Baugebiet Bieber-Nord (B-Plan 536 A „Bieber-Nord“) wird der sukzessive Aufbau einer zweizügigen Grundschule auf der vorgesehenen Allgemeinbedarfsfläche erforderlich.

Für den Übergang von Klasse 4 nach 5 wird nach der Prognose von folgenden Werten  ausgegangen:

Ausgehend von dieser Basis wird in Klasse 5 mit folgenden Schülerzahlen in der Sekundarstufe I gerechnet:

 

Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulformen erfolgt nach dem Elternwunsch. Die Verteilung ist momentan wie folgt:

 

A)   Gymnasien:

 

 

 

 

 

Es werden folgende Schüler- und Klassenzahlen prognostiziert:

 

 

 

Der Fehlbedarf pro Schuljahr ergibt sich aus der Differenz zwischen der im SEPL 2013 festgelegten Aufnahmekapazitäten der drei Gymnasien und dem prognostizierten Bedarf.

Er gibt die zusätzlich zu bildenden Eingangsklassen an.

Der ab Schuljahr 2021/22 dauerhaft festgestellte Fehlbedarf von 6 Klassenräumen im gymnasialen Bereich ist mit Interimsmaßnahmen nicht mehr abzudecken, ohne die bestehenden Schulen zu überfordern und die Schulorganisation erheblich zu überfrachten. Deshalb ist ein weiteres Gymnasium zu planen und zu errichten (mit 6 Zügen). Mit der Fertigstellung des neuen Gymnasiums entfällt der Bedarf an zusätzlichen Klassenraum-modulen.

Außerdem wird die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Edith-Stein-Schule vorgeschlagen. Derzeit wechseln Absolventen der Integrierten Gesamtschulen und Realschulen, die das Abitur anstreben, zum größten Teil an die Rudolf-Koch-Schule. Mit einer gymnasialen Oberstufe an der Edith-Stein-Schule können diese Schülerinnen und Schüler künftig dort das Abitur anstreben. Dies stellt eine wichtige Ergänzung des Angebotes für die Schullaufbahn dar. Gleichzeitig wird die Rudolf-Koch-Schule dadurch räumlich entlastet, so dass die Sekundarstufe I dort verstärkt werden kann. Da langfristig ein weiterer Anstieg an Gymnasiasten prognostiziert wird, ist in der langfristigen Planung auf 4 jeweils etwa sechszügige Gymnasien abzustellen. Die Verstärkung der Sekundarstufe I an der RKS ist deshalb nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft erforderlich.

 

A)   Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschulen (IGS):

 

Gemäß dem Erlass des Hessischen Kultusministerium vom 05. April 2017 wird ab dem Schuljahr 2017/18 beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die 25er-Teilung umgesetzt. Dies hat Auswirkungen auf die Klassenprognose.

Es werden folgende Schüler- und Klassenzahlen prognostiziert:

nach bisherigem Klassenteiler (27):

nach neuem Klassenteiler ab Schuljahr 2017/18 (25)

Der Fehlbedarf pro Schuljahr ergibt sich aus der Differenz zwischen der im SEPL 2013 festgelegten Aufnahmekapazitäten der vier Gesamtschulen und dem prognostizierten Bedarf. Er gibt die zusätzlich zu bildenden Eingangsklassen an.

Durch die beschriebene Neuregelung des Klassenteilers wird es erforderlich, die Ernst-Reuter-Schule ab dem Schuljahr 2019/20 ebenfalls zur Sechszügigkeit zu entwickeln. Wegen der bereits vorgesehenen Aufstockung der Zügigkeit der Edith-Stein-Schule und der Geschwister-Scholl-Schule sind die erforderlichen Interimsmaßnahmen so zu gestalten, dass die 3 zusätzlich zu bildenden Klassen im Schuljahr 2019/20 an diesen Schulen untergebracht werden können ( Edith-Stein-Schule mit 1 Klasse, Geschwister-Scholl-Schule mit 2 Klassen).

B)   Haupt- und Realschulen:

 

Im Rahmen des Schülerlenkungsverfahrens konnte für das Schuljahr 2017/2018 an der Bachschule nach langer Zeit wieder eine deutliche Zunahme der Erst- und Zweitwünsche festgestellt und befriedigt werden. Hierdurch entstand ein entlastender Effekt für die schulformübergreifenden Gesamtschulen, so dass der Raumfehlbedarf von 1 Klassenraum in 2017/2018 abgedeckt werden konnte. Es bleibt zu beobachten, ob hier eine Verstetigung eintreten wird. Aus diesem Grund kann momentan auch kein Bedarf für eine weitere Gesamtschule festgestellt werden. Geringe Raumpotenziale (2 Räume) sind noch vorhanden. Es wird kein Fehlbedarf prognostiziert.

Die Schulraumbedarfe und die voraussichtlichen Standzeiten der Klassenraummodule sind in der anliegenden Tabelle dargestellt. Darin sind auch der Einsatz der bis zum Ende des Schuljahres 2017 durch die Hafenschule genutzten Raummodule sowie die Folgenutzung dargestellt.

Anlage

Kurz- und mittelfristige Schulraumbedarfe bis 2023/2024

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  1 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

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