Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0219/1Ausgegeben am 20.06.2017

Eing. Dat. 20.06.2017

 

 

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB für den Bereich Berliner Straße 170,

hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 20.06.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In § 4 Absatz 2 des städtebaulichen Vertrages wird folgender Punkt ergänzt:

 

„[..] Hierfür ist seitens DIC DP Objekt 5 GmbH mit der Stadt Offenbach ein Konzept zur Nutzung abzustimmen, mit dem Ziel, die Dachflächen für die regenative Energieerzeugung zu nutzen.“

 

 

Begründung:

 

In §4 Absatz 2 verpflichtet sich der Vorhabenträger dazu, „die Dachflächen der Gebäude so vorzubereiten, dass diese für eine nachträgliche Anbringung von Photovoltaik-Anlagen geeignet sind“.  Diese Vorbereitung kann erst als abgeschlossen gelten, wenn der Vorhabenträger mindestens auch ein Konzept zur nachträglichen Nutzung vorlegt.

 

 

 

 

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