Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0236Ausgegeben am 22.06.2017

Eing. Dat. 21.06.2017

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650 mit der Bezeichnung „Wohn- und Geschäftshaus mit öffentlichem Parkhaus und Kita an der Berliner Straße 43-47“

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-204 (Dez. I, Amt 60) vom 21.06.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke der Gemarkung Offenbach Flur 2 mit den Nrn. 887/10, 887/11, 575/1 sowie Teile der Straßengrundstücke der Ziegelstraße, des Großen Biergrund, der Berliner Straße und der Schloßstraße (Flurst.-Nr. 887/12, 869/4, 887/22, 884/6) und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 887/12 (Ziegelstraße)

·         Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstücks 869/4 (Großer Biergrund)

·         Im Süden: durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 887/22 (Berliner Straße)

·         Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstücks 884/6 (Schloßstraße)

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 650 soll das Planungsrecht für das neu zu errichtende Wohn- und Geschäftshaus mit öffentlichem Parkhaus und einer Kita geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Abriss und Neubau des Wohn- und Geschäftshauses,

·         Steuerung der Bebauungsdichte,

·         Steuerung der Bebauungsstruktur,

·         Steuerung des Nutzungsmixes (u.a. des Einzelhandels),

·         Sicherung der Verbindung zwischen Berliner Straße und Sandgasse durch Anlage einer öffenlich nutzbaren Platzfläche (Aufnahme der historischen Straßenachse),

·         Erschließung/Andienung des Vorhabens,

·         Einrichtung einer mindestens erdgeschossigen umlaufenden Arkade entlang der Berliner Straße und der Schloßstraße,

·         Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Parkhauses,

·         Umsetzung von Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit im gesamten öffentlich zugänglichen Bereich des Vorhabens sowie die Einrichtung eines Anteils an barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen,

·         Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Offenbach (u.a. Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros)

·         Festsetzungen für die städtebauliche und architektonische Gestaltung des Vorhabens.

 

 

Begründung:

 

Anlass der Planung ist der Abriss des bestehenden Geschäfts- und Parkhauses und der Neubau des Wohn- und Geschäftshauses mit öffentlichem Parkhaus.

 

Die Firma WASE GmbH als Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 06.06.2017 und ergänzten Anlagen vom 02.05.2017 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme der mit der B-Plan-Aufstellung entstehenden Planungs- und Erschließungskosten sowie die Kosten aller erforderlichen Fachgutachten bestätigt. In seinem Antrag auf Einleitung bestätigt der Vorhabenträger die Bereitschaft Regelungen zu folgenden Punkten einzugehen:

 

·           Nachweis von mind. 187 für jedermann anfahrbare Stellplätze auf dem Vorhabengrundstück,

·           Umverlegung der bestehende Trafostation auf dem Flurstück 887/11 (Gemarkung Offenbach, Flur 2), inkl. Abstimmungen mit der EVO,

·           Integration und Aufwertung des bestehenden S-Bahn-Zugangs, inkl. Abstimmung mit DB,

·           Umfang und Durchführungen der notwendigen Anpassungen der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere Neuerstellung der Gehwege vor dem Vorhabengrundstück,

·           Umgang mit der Verlegung der bestehenden eMIO-Station, in abzustimmenden Umfang,

·           Integration eines Fahrradparkhauses in abzustimmenden Umfang,

·           Umgang mit dem bestehenden Kunstwerk „Schriftzug OFFENBACH“,

·           Unterbringung der bestehenden Kindertagesstätte in abzustimmendem Umfang.

 

Der Vorhabenträger ist bereit, den in gleicher Sitzung der Stadtverordneten zu beschließenden Kauf zu vollziehen.

 

Die in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans und Realisierung des Vorhabens entstehenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Die Realisierung des Vorhabens in allen Teilen innerhalb einer zu bestimmenden Frist wird im Durchführungsvertrag gemäß § 12 (1) BauGB zwischen der Stadt Offenbach und dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss geregelt.

 

Das Grundstück liegt momentan im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es befindet sich ebenfalls im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen, einfachen Bebauungsplans Nr. 642 „Innenstadt“ und wird nach Bekanntgabe des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 642 ausgenommen.

 

In südlicher und westlicher Richtung schließen sich an das Vorhabengrundstück das innerstädtische Kerngebiet von Offenbach an, nördlich und östlich befinden sich Mischgebiete. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.    

 

Die geplante Struktur mit ihrem Hochpunkt an der Berliner Straße fügt sich nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Bebauungsstruktur ist nur über ein Bebauungsplanverfahren herstellbar.  

 

Zur Sicherung der vorgenannten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Zu weiteren Regelungen mit dem Vorhabenträger (z.B. Herrichtung einer Grünfläche) wird auf die Beschlussvorlage zum Grundstückskauf verwiesen.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags *(in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

Hinweise:

Die Anlage 3 enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage nicht im Ratsinformationssystem (PIO) zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Anlage 1:                          Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen
Geltungsbereiches, Stand: 06.06.2017

Anlage 2:                          Machbarkeitsstudie, Stand: 02.05.2017

Anlage 4:                          Aktualisierte Grundreiisee Erdgeschoss und 1. OG sowie                                            Visualisierung Fassaden, Stand: 12.06.2017

 

Nichtöffentliche Anlage:

Anlage 3:                          Antrag auf Einleitung, 06.06.2017

 

 

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.