Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017

 

TOP 5

Erneuerung der Atemschutzübungsanlage,
Feuer- und Rettungswache,
Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-150 (Dez. VI, Amt 37) vom 24.05.2017,

2016-21/DS-I(A)0211

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.  Der Erneuerung der Atemschutzübungsanlage in der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro Werksaal-Rot, Frankfurt am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 320.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Erneuerung der Atemschutzübungsanlage in der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 250.000 € für die Erneuerung der

Atemschutzübungsanlage in der Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und auf dem Produktkonto 02030100.0951000037, Investitionsnummer 0203010900371701 „BF Erneuerung Atemschutzübungsanlage FRW“ im Finanzhaushalt  2017 zur Verfügung gestellt.

 

     Zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 70.000,00 € werden im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogrammes für das Haushaltsjahr 2018 auf dem Produktkonto 02030100.0951000037, Investitionsnummer 0203010900371701 „BF Erneuerung Atemschutzübungsanlage FRW“ beantragt.

 

     Für die Maßnahme sind Fördermittel in Höhe von 77.000,-- € im Rahmen der Brandschutzförderrichtlinie beim Land Hessen beantragt. Die Mittel hierzu werden im Finanzhaushalt 2018 auf dem Produktkonto 02030100.3601000037, Investitionsnummer 0203010900371701 entsprechend eingeplant.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung