Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017

 

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Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel, hier: Erster Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-137 (Dez. I, Amt 60) vom 24.05.2017,

2016-21/DS-I(A)0212

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen einstimmig wie folgt:

1.    Die in der Anlage beigefügten Entwürfe der Gestattungsverträge zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG sowie der Energieversorgung Offenbach AG werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die unter 1. genannten Gestattungen erfolgen unentgeltlich.

 

3.    Dem Abschluss des in der Anlage beigefügten „1. Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag - über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel“ zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG wird – vorbehaltlich des Abschlusses der beiden Gestattungsverträge nach 1. – zugestimmt.

 

4.    Die vom ESO aktualisierten Unterhaltungskosten des Gesamtprojekts belaufen sich nach Endausbau gemäß Anlage auf jährlich 1,055 Mio. €. Die Aufwendungen i.H.v. ca. 280 T€ (Punkt 1, 2 und 4 der Anlage) erhöhen die Aufwendungen des RDLV ab 2018 ff. Die Mittel werden vom ESO Eigenbetrieb angemeldet und über die HH-Planung 2018 entsprechend etatisiert. Die Aufwendungen i.H.v. ca. 929 T€ (Punkt 3 der Anlage) fallen nach erfolgtem Endausbau des Hafens jährlich an. Die Mittel werden ebenfalls vom ESO Eigenbetrieb angemeldet und über die Mittelfristplanung im HH 2018 etatisiert. Die Planung der entsprechenden Produktkonten des Ergebnishaushalts erfolgt in Abstimmung zwischen ESO Eigenbetrieb und der Kämmerei.

 

 

Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung