Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017

 

 

 

 

 

TOP 10

Erhaltungssatzung im Nordend aufstellen – „Milieuschutzsatzung“ nutzen, um langfristig die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten
Antrag DIE LINKE. vom 06.06.2017, 2016-21/DS-I(A)0216

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie für das Nordend eine Erhaltungsatzung (§§ 172 bis 174 BauGB) mit besonderem Fokus auf den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung („Milieuschutzsatzung“ nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) eingeführt werden kann. Das Gebiet Nordend umfasst den Bereich, der im Beschluss 2016-21/DS-I(A)0207 Anlage 1 beschrieben wird.

 

  1. Darüber hinaus möge der Magistrat in Form eines Grobscreenings (Vorprüfung) prüfen und berichten, welche weiteren Gebiete in Offenbach für eine Erhaltungssatzung in Frage kommen.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung