Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017

 

 

 

 

 

TOP 13

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24
hier: Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherstellung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-178 (Dez. IV, Amt 40) vom 07.06.2017,

2016-21/DS-I(A)0227

Änderungsantrag SPD vom 19.06.2017, 2016-21/DS-I(A)0227/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0227

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1.    Die Schülerzahlen in der Stadt Offenbach steigen stark an. Die dafür notwendigen Schulplätze sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden und müssen geschaffen werden.
Zur rechtzeitigen Bedarfssicherstellung wird der Magistrat beauftragt, die notwendigen Planungsschritte zu unternehmen und die von der Verwaltung ermittelten kurz- und mittelfristigen Bedarfe (Anlage 1) zum jeweiligen Schuljahr umzusetzen.

 

2.    Zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Schulplätzen werden vom Magistrat Klassenraummodule (1 Modul = 1 Klassenraum) wie folgt geplant und bereitgestellt:
> ab Schuljahr 2018/19: 2 Module für Humboldtschule, 1 Modul für Ernst-Reuter-Schule (IGS)
> ab Schuljahr 2019/20: 1 Modul für Humboldtschule, 1 Modul für Mathildenschule (zusätzl. während der Sanierung), 2 Module für Geschwister-Scholl-Schule (zusätzl. während der Sanierung), 1 Modul für Edith-Stein-Schule (zusätzl. während der Sanierung), 2 Module für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 6 Module für Rudolf-Koch-/Albert-Schweitzer-/Leibnizschule (= 3 Gymnasien),
> ab Schuljahr 2020/21: 2 Module für Wilhelmschule, 1 Modul für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 3 Module für 3 Gymnasien,
> ab Schuljahr 2021/22: 2 Module für Eichendorffschule, 1 Modul für Wilhelmschule, 3 Module für die 4 Gesamtschulen ( 2 Module Ernst-Reuter-Schule, 1 Modul Standort unklar) und 7 Module für 3 Gymnasien
> ab Schuljahr 2022/23: 2 Module für Eichendorffschule, 2 Module für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 6 Module für 3 Gymnasien und
> ab Schuljahr 2023/24: 2 Module für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 6 Module für die 3 Gymnasien .
> Der Einsatz der bis zum Ende des Schuljahres 2017 durch die Hafenschule genutzten Module sowie die Folgenutzung ab dem Schuljahr 2018 ff ist in anliegender Tabelle nachrichtlich dargestellt.

 

3.    Die Entwicklung des Baugebiets Bieber-Nord macht die modulare sukzessive Errichtung der im Bebauungsplan 536 A „Bieber-Nord“ vorgesehenen zweizügigen Grundschule notwendig. Der Magistrat wird beauftragt, so zu planen und die Umsetzung vorzunehmen, dass im Schuljahr 2019/20 die ersten vier Klassenräume mit den erforderlichen Nebenräumen genutzt werden können.

 

4.    Zur Entlastung der beiden Schulbezirke Eichendorffschule und Wilhelmschule ist die Einrichtung einer neuen zweizügigen Grundschule im Innenstadtbereich vom Magistrat zu planen und rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2020/21 die ersten vier Klassenräume mit den erforderlichen Nebenräumen bereitzustellen. Mit der Fertigstellung der neuen Grundschule entfällt der Bedarf an zusätzlichen Klassenraummodulen an diesen beiden Schulen.

 

5.    Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe für die integrierten Gesamtschulen am Standort der Edith-Stein-Schule wird im Rahmen der erforderlichen Asbestsanierung vom Magistrat geplant und vorgenommen, um eine Entlastung der Rudolf-Koch-Schule zu erreichen. Für die erforderliche Schulerweiterung ist auch das nähere Umfeld in die Prüfung einzubeziehen.

 

6.    Der Magistrat plant die Einrichtung eines neuen sechszügigen Gymnasiums zur dauerhaften Entlastung der bestehenden Gymnasien. Er leitet die erforderlichen Planungsschritte inklusive der Standortprüfungen ein. Dabei sind geeignete Bestandsgebäude einzubeziehen. Mit der Fertigstellung des neuen Gymnasiums entfällt der Bedarf an zusätzlichen Klassenraummodulen.

 

7.    Die momentan geltende Prioritätenliste des Schulbausanierungsprogramms ist mit den Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Schulplatzbedarfssicherung abzustimmen und durch die Fachämter zu überarbeiten.

 

8.    Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sind die entsprechenden Haushaltsmittel entsprechend dem Planungsfortschritt der Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen einzuplanen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0227/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Prognose der Schülerzahlen zur Kenntnis und fordert den Magistrat auf, die zusätzlich zum Schulentwicklungsplan 2013 vorgeschlagenen schulorganisatorischen und baulichen Maßnahmen schnellstmöglich in einer Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vorzulegen. Dabei sind die Tabelle Planungspotential/Wohnen und deren Auswirkung auf die Schülerentwicklung darzustellen.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Erweiterung der Zügigkeit an der Eichendorffschule, der Friedrich-Ebert-Schule, der Humboldtschule, der Mathildenschule und der Wilhelmschule bereits im beschlossenen Schulentwicklungsplan vorgesehen ist und deshalb ohne weitere Verzögerung in Planung gehen kann.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung stellt des Weiteren fest, dass auch eine neue Grundschule im Baugebiet Bieber-Nord bereits Beschlusslage ist und erwartet eine konkrete Projektvorlage, die eine Beschulung ab Schuljahr 2019/20 zulässt.

 

4. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, darzulegen, ob bei weiter steigenden Schülerzahlen ein weiterer Grundschulstandort in der Innenstadt lediglich zweizügig ausgerichtet sein sollte. Gerade in der Innenstadt ist die Auslastung der bestehenden Schulen bereits heute eine pädagogische Herausforderung, sodass der Standort für eine vierzügige Innenstadtgrundschule im Schulentwicklungsplan vorzusehen ist.

 

5. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das Vorhaben, eine Gymnasiale Oberstufe in Offenbach einzurichten. Neben dem Standort Edith-Stein-Schule sollte perspektivisch geprüft werden, ob zur weiteren Entlastung der Gymnasien eine weitere Oberstufe im Rahmen eines Schulzentrums Ernst-Reuter-Schule in den Schulentwicklungsplan aufgenommen werden sollte.

 

6. Die Stadtverordnetenversammlung hält es für notwendig, das Angebot an weiterführenden Schulen und Bildungsgängen am Wahlverhalten der Eltern zu orientieren. Eine Erweiterung des gymnasialen Angebots kann auch durch die Einrichtung einer weiteren Gesamtschule oder durch eine Organisationsänderung (z.B. Kooperative Gesamtschule an der Bachschule) erreicht werden. Der Bau eines neuen sechszügigen Gymnasiums ist auf Grundlage der vorgelegten Überlegungen nicht zwingend abzuleiten.

 

7. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet eine Fortschreibung und Aktualisierung des Schulbausanierungsprogramms, da nur eine sorgfältige Planung gewährleistet, dass mit Priorität und konsequent an der Modernisierung der Offenbacher Schullandschaft gearbeitet wird.

 

 

2016-21/DS-I(A)0227

 

Herr Stv. Martin Wilhelm (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 bis 8.

 

 

2016-21/DS-I(A)0227 Punkt 1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Schülerzahlen in der Stadt Offenbach steigen stark an. Die dafür notwendigen Schulplätze sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden und müssen geschaffen werden.
Zur rechtzeitigen Bedarfssicherstellung wird der Magistrat beauftragt, die notwendigen Planungsschritte zu unternehmen und die von der Verwaltung ermittelten kurz- und mittelfristigen Bedarfe (Anlage 1) zum jeweiligen Schuljahr umzusetzen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0227 Punkt 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

2.     Zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Schulplätzen werden vom Magistrat Klassenraummodule (1 Modul = 1 Klassenraum) wie folgt geplant und bereitgestellt:
> ab Schuljahr 2018/19: 2 Module für Humboldtschule, 1 Modul für Ernst-Reuter-Schule (IGS)
> ab Schuljahr 2019/20: 1 Modul für Humboldtschule, 1 Modul für Mathildenschule (zusätzl. während der Sanierung), 2 Module für Geschwister-Scholl-Schule (zusätzl. während der Sanierung), 1 Modul für Edith-Stein-Schule (zusätzl. während der Sanierung), 2 Module für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 6 Module für Rudolf-Koch-/Albert-Schweitzer-/Leibnizschule (= 3 Gymnasien),
> ab Schuljahr 2020/21: 2 Module für Wilhelmschule, 1 Modul für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 3 Module für 3 Gymnasien,
> ab Schuljahr 2021/22: 2 Module für Eichendorffschule, 1 Modul für Wilhelmschule, 3 Module für die 4 Gesamtschulen ( 2 Module Ernst-Reuter-Schule, 1 Modul Standort unklar) und 7 Module für 3 Gymnasien
> ab Schuljahr 2022/23: 2 Module für Eichendorffschule, 2 Module für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 6 Module für 3 Gymnasien und
> ab Schuljahr 2023/24: 2 Module für Ernst-Reuter-Schule (IGS) und 6 Module für die 3 Gymnasien .
> Der Einsatz der bis zum Ende des Schuljahres 2017 durch die Hafenschule genutzten Module sowie die Folgenutzung ab dem Schuljahr 2018 ff ist in anliegender Tabelle nachrichtlich dargestellt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0227 Punkt 3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

3.     Die Entwicklung des Baugebiets Bieber-Nord macht die modulare sukzessive Errichtung der im Bebauungsplan 536 A „Bieber-Nord“ vorgesehenen zweizügigen Grundschule notwendig. Der Magistrat wird beauftragt, so zu planen und die Umsetzung vorzunehmen, dass im Schuljahr 2019/20 die ersten vier Klassenräume mit den erforderlichen Nebenräumen genutzt werden können.

 

 

2016-21/DS-I(A)0227 Punkt 4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.     Zur Entlastung der beiden Schulbezirke Eichendorffschule und Wilhelmschule ist die Einrichtung einer neuen zweizügigen Grundschule im Innenstadtbereich vom Magistrat zu planen und rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2020/21 die ersten vier Klassenräume mit den erforderlichen Nebenräumen bereitzustellen. Mit der Fertigstellung der neuen Grundschule entfällt der Bedarf an zusätzlichen Klassenraummodulen an diesen beiden Schulen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0227 Punkt 5

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

5.     Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe für die integrierten Gesamtschulen am Standort der Edith-Stein-Schule wird im Rahmen der erforderlichen Asbestsanierung vom Magistrat geplant und vorgenommen, um eine Entlastung der Rudolf-Koch-Schule zu erreichen. Für die erforderliche Schulerweiterung ist auch das nähere Umfeld in die Prüfung einzubeziehen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0227 Punkt 6

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

6.     Der Magistrat plant die Einrichtung eines neuen sechszügigen Gymnasiums zur dauerhaften Entlastung der bestehenden Gymnasien. Er leitet die erforderlichen Planungsschritte inklusive der Standortprüfungen ein. Dabei sind geeignete Bestandsgebäude einzubeziehen. Mit der Fertigstellung des neuen Gymnasiums entfällt der Bedarf an zusätzlichen Klassenraummodulen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0227 Punkt 7

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

7.     Die momentan geltende Prioritätenliste des Schulbausanierungsprogramms ist mit den Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Schulplatzbedarfssicherung abzustimmen und durch die Fachämter zu überarbeiten.

2016-21/DS-I(A)0227 Punkt 8

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

8.     Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sind die entsprechenden Haushaltsmittel entsprechend dem Planungsfortschritt der Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen einzuplanen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung