Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017

 

 

 

 

 

TOP 16

Projekt Hafen Offenbach - Neubau Grundschule und Kita mit zwei Einfeldsporthallen
hier: Baulasteintragung sowie Anmietung von 18 PKW-Stellplätzen im Parkhaus Jean-Weipert-Straße 1, 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-165 (Dez. I, Amt 60) vom 07.06.2017,

2016-21/DS-I(A)0222
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 21.06.2017,

2016-21/DS-I(A)0222/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0222/1, 2016-21/DS-I(A)0222

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen wie folgt:

1.     Der Baulasteintragung von 18 der gemäß Stellplatzsatzung und Baugenehmigung vom 02.10.2015 für den Neubau Grundschule und Kita mit zwei Einfeldsporthallen erforderlichen 22 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße 1, 63067 Offenbach am Main, durch die Mainviertel Offenbach GmbH Co. KG („Mainviertel“) auf der Grundlage des Angebots der Mainviertel wird zugestimmt. Die Mainviertel verfügt über Nutzungsrechte von Stellplätzen auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße 1, die über Dienstbarkeiten gesichert sind und bietet der Stadt Offenbach die Baulasteintragung an. Die Mainviertel holt zudem gegen Gebühr die formale Zustimmung des Grundstückseigentümers LF Offenbach ein.

 

2.     Die Stadt Offenbach mietet mit Dauermietvertrag 18 der gemäß Stellplatzsatzung und Baugenehmigung für den Neubau Grundschule und Kita mit zwei Einfeld-sporthallen erforderlichen 22 PKW-Stellplätze im auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße 1, 63067 Offenbach am Main von der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG errichteten Parkhaus für einen monatlichen Mietzins von

148,75 € brutto je Stellplatz einschl. Nebenkosten an. Verändert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Preisindex für die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes mit mittlerem Einkommen gegenüber dem Stand zu Mietvertragsabschluss um mehr als 2 %, so erhöht oder vermindert sich der zu zahlende monatliche Mietzins in demselben prozentualen Verhältnis.

 

3.     Die Buchung in Höhe von 195.465,00 € für die einmalige Zahlung für die Baulasteintragung einschl. aller Gebühren an die Mainviertel Offenbach GmbH Co. KG erfolgt im Rahmen der treuhändischen Abwicklung über das Produktsachkonto 03010100.0230000060 „Ähnliche Rechte und Werte“, Investitionsnummer 0301010900601203. Die Konten sind innerhalb der Maßnahme bereits eingestellt.

 

4.     Die jährlich anfallenden Folgekosten für Miete und Nebenkosten in Höhe von 32.130,00 € sind ab Inbetriebnahme und in den Folgejahren bei dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“ veranschlagt. Die Abwicklung der Miete hat direkt über die GBM Service GmbH Offenbach zu erfolgen.

 

5.     Der monatliche Eigenanteil der späteren Nutzer hat dem ortsüblichen Mietzins für einen vergleichbaren Stellplatz zu entsprechen.

 

 

Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0222/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Vorlage I (A) 0222 wird wie nachstehend ergänzt:

 

„5. Der monatliche Eigenanteil der späteren Nutzer hat dem ortsüblichen Mietzins für einen vergleichbaren Stellplatz zu entsprechen.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0222

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.      Der Baulasteintragung von 18 der gemäß Stellplatzsatzung und Baugenehmigung vom 02.10.2015 für den Neubau Grundschule und Kita mit zwei Einfeldsporthallen erforderlichen 22 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße 1, 63067 Offenbach am Main, durch die Mainviertel Offenbach GmbH Co. KG („Mainviertel“) auf der Grundlage des Angebots der Mainviertel wird zugestimmt. Die Mainviertel verfügt über Nutzungsrechte von Stellplätzen auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße 1, die über Dienstbarkeiten gesichert sind und bietet der Stadt Offenbach die Baulasteintragung an. Die Mainviertel holt zudem gegen Gebühr die formale Zustimmung des Grundstückseigentümers LF Offenbach ein.

 

2.      Die Stadt Offenbach mietet mit Dauermietvertrag 18 der gemäß Stellplatzsatzung und Baugenehmigung für den Neubau Grundschule und Kita mit zwei Einfeld-sporthallen erforderlichen 22 PKW-Stellplätze im auf dem Grundstück Jean-Weipert-Straße 1, 63067 Offenbach am Main von der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG errichteten Parkhaus für einen monatlichen Mietzins von

148,75 € brutto je Stellplatz einschl. Nebenkosten an. Verändert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Preisindex für die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes mit mittlerem Einkommen gegenüber dem Stand zu Mietvertragsabschluss um mehr als 2 %, so erhöht oder vermindert sich der zu zahlende monatliche Mietzins in demselben prozentualen Verhältnis.

 

3.      Die Buchung in Höhe von 195.465,00 € für die einmalige Zahlung für die Baulasteintragung einschl. aller Gebühren an die Mainviertel Offenbach GmbH Co. KG erfolgt im Rahmen der treuhändischen Abwicklung über das Produktsachkonto 03010100.0230000060 „Ähnliche Rechte und Werte“, Investitionsnummer 0301010900601203. Die Konten sind innerhalb der Maßnahme bereits eingestellt.

 

4.      Die jährlich anfallenden Folgekosten für Miete und Nebenkosten in Höhe von 32.130,00 € sind ab Inbetriebnahme und in den Folgejahren bei dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“ veranschlagt. Die Abwicklung der Miete hat direkt über die GBM Service GmbH Offenbach zu erfolgen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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