Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017

 

TOP 20

Fortschreibung und Ergänzung des kommunalen Altenplans
„Älterwerden in Offenbach: Aktiv - Lebenswert - Solidarisch“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-172 (Dez. II, Amt 50) vom 07.06.2017,

2016-21/DS-I(A)0226
Ergänzungsantrag JO vom 20.06.2017, 2016-21/DS-I(A)0226/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0226/1, 2016-21/DS-I(A)0226

 

Protokollnotiz:

Herr Bürgermeister Peter Schneider lässt im Ausschuss für Soziales und Integration folgende Korrekturen zur Fortschreibung und Ergänzung des kommunalen Altenplans „Älterwerden in Offenbach: Aktiv - Lebenswert - Solidarisch“ an die Ausschussmitglieder verteilen:

Seite 30, 1. Absatz, Satz 3: Es muss heißen

Sind von denen die Wegziehen rd. 22 % in der Altersgruppe 41 – 60 Jahre, sind es nur noch rd. 3 % in der Altersgruppe 61 – 70 Jahre.

 

Seite 41, Tabelle 23:

Die Jahresangaben 2015 in der Tabelle müssen durch 2016 ersetzt werden.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz einstimmig wie folgt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vom Magistrat vorgelegte „Erste Fortschreibung der Bedarfsplanung für ältere Menschen in Offenbach am Main 2017“ (Anlage) zur Kenntnis.

 

  1. Der fortgeschriebene Plan mit den in Kapitel 7 aufgelisteten Entwicklungszielen gilt als Handlungs- und Orientierungsrahmen für die zukünftige Offenbacher Seniorenarbeit.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung erforderliche Maßnahmen zu priorisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Umsetzung vorzuschlagen. Die Maßnahmen sollen mit allen an der Seniorenarbeit in Offenbach beteiligten relevanten Akteuren sowie den Stadtverordnetenfraktionen und den fraktionslosen Stadtverordneten erarbeitet werden.

 

Nachrichtlich: Die Abstimmung erfolgt nur zu Ziffern 2. und 3., da Ziffer 1 nur zur Kenntnis zu nehmen ist.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0226/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

 

Der Punkt 3. wird im letzten Satz hinter „sowie den Stadtverordnetenfraktionen“ mit „und den fraktionslosen Stadtverordneten“ ergänzt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0226 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz einstimmig wie folgt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vom Magistrat vorgelegte „Erste Fortschreibung der Bedarfsplanung für ältere Menschen in Offenbach am Main 2017“ (Anlage) zur Kenntnis.

 

  1. Der fortgeschriebene Plan mit den in Kapitel 7 aufgelisteten Entwicklungszielen gilt als Handlungs- und Orientierungsrahmen für die zukünftige Offenbacher Seniorenarbeit.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung erforderliche Maßnahmen zu priorisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Umsetzung vorzuschlagen. Die Maßnahmen sollen mit allen an der Seniorenarbeit in Offenbach beteiligten relevanten Akteuren sowie den Stadtverordnetenfraktionen und den fraktionslosen Stadtverordneten erarbeitet werden.

 

 

2016-21/DS-I(A)0226 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vom Magistrat vorgelegte „Erste Fortschreibung der Bedarfsplanung für ältere Menschen in Offenbach am Main 2017“ (Anlage) zur Kenntnis.

 

  1. Der fortgeschriebene Plan mit den in Kapitel 7 aufgelisteten Entwicklungszielen gilt als Handlungs- und Orientierungsrahmen für die zukünftige Offenbacher Seniorenarbeit.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung erforderliche Maßnahmen zu priorisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Umsetzung vorzuschlagen. Die Maßnahmen sollen mit allen an der Seniorenarbeit in Offenbach beteiligten relevanten Akteuren sowie den Stadtverordnetenfraktionen erarbeitet werden.

 

Nachrichtlich: Die Abstimmung erfolgt nur zu Ziffern 2. und 3., da Ziffer 1 nur zur Kenntnis zu nehmen ist.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung