Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017
TOP 20
Fortschreibung und Ergänzung des kommunalen Altenplans
„Älterwerden in Offenbach: Aktiv - Lebenswert - Solidarisch“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-172 (Dez. II, Amt 50) vom 07.06.2017,
2016-21/DS-I(A)0226
Ergänzungsantrag JO vom 20.06.2017, 2016-21/DS-I(A)0226/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0226/1, 2016-21/DS-I(A)0226
Protokollnotiz:
Herr Bürgermeister Peter Schneider lässt im Ausschuss für Soziales und Integration folgende Korrekturen zur Fortschreibung und Ergänzung des kommunalen Altenplans „Älterwerden in Offenbach: Aktiv - Lebenswert - Solidarisch“ an die Ausschussmitglieder verteilen:
Seite 30, 1. Absatz, Satz 3: Es muss heißen
Sind von denen die Wegziehen rd. 22 % in der Altersgruppe 41 – 60 Jahre, sind es nur noch rd. 3 % in der Altersgruppe 61 – 70 Jahre.
Seite 41, Tabelle 23:
Die Jahresangaben 2015 in der Tabelle müssen durch 2016 ersetzt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz einstimmig wie folgt:
Nachrichtlich: Die Abstimmung erfolgt nur zu Ziffern 2. und 3., da Ziffer 1 nur zur Kenntnis zu nehmen ist.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0226/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:
Der Punkt 3. wird im letzten Satz hinter „sowie den Stadtverordnetenfraktionen“ mit „und den fraktionslosen Stadtverordneten“ ergänzt.
2016-21/DS-I(A)0226 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz einstimmig wie folgt:
2016-21/DS-I(A)0226 (alt)
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Nachrichtlich: Die Abstimmung erfolgt nur zu Ziffern 2. und 3., da Ziffer 1 nur zur Kenntnis zu nehmen ist.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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