Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017

 

 

 

 

TOP 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650 mit der Bezeichnung „Wohn- und Geschäftshaus mit öffentlichem Parkhaus und Kita an der Berliner Straße 43-47“

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-204 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2017,

2016-21/DS-I(A)0236

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 22.06.2017,

2016-21/DS-I(A)0236/1

Änderungsantrag SPD vom 22.06.2017, 2016-21/DS-I(A)0236/1/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0236/1, 2016-21/DS-I(A)0236

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 3 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke der Gemarkung Offenbach Flur 2 mit den Nrn. 887/10, 887/11, 575/1 sowie Teile der Straßengrundstücke der Ziegelstraße, des Großen Biergrund, der Berliner Straße und der Schloßstraße (Flurst.-Nr. 887/12, 869/4, 887/22, 884/6) und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 887/12 (Ziegelstraße)

·         Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstücks 869/4 (Großer Biergrund)

·         Im Süden: durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 887/22 (Berliner Straße)

·         Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstücks 884/6 (Schloßstraße)

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan

(Anlage 1) dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 650 soll das Planungsrecht für das neu zu errichtende Wohn- und Geschäftshaus mit öffentlichem Parkhaus und einer Kita geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Abriss und Neubau des Wohn- und Geschäftshauses,

·         Steuerung der Bebauungsdichte,

·         Steuerung der Bebauungsstruktur,

·         Steuerung des Nutzungsmixes (u.a. des Einzelhandels),

·         Sicherung der Verbindung zwischen Berliner Straße und Sandgasse durch Anlage einer öffenlich nutzbaren Platzfläche (Aufnahme der historischen Straßenachse),

·         Erschließung/Andienung des Vorhabens,

·         Einrichtung einer mindestens erdgeschossigen umlaufenden Arkade entlang der Berliner Straße und der Schloßstraße,

·         Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Parkhauses,

·         Umsetzung von Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit im gesamten öffentlich zugänglichen Bereich des Vorhabens sowie die Einrichtung eines Anteils an barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen,

·         Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Offenbach (u.a. Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros)

·         Festsetzungen für die städtebauliche und architektonische Gestaltung des Vorhabens.

 

Der Magistrat wird beauftragt, zeitgleich zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und städtebaulichen Vertrages eine separate Vorlage zu erarbeiten mit folgenden Punkten:

 

  1. Es ist eine Kompensationsfläche für die Versiegelung des Feldherrenhügels herzustellen: Hierfür sind 500.000 Euro des Kaufpreises zu verwenden, um eine Kompensationsfläche als Grünfläche herzustellen. Bei der Summe handelt es sich um das Gesamtbudget inkl. Planungskosten. Hierzu soll eine Standortprüfung durch das Stadtplanungsamt vorgenommen werden, um möglichst standortnah eine geeignete Fläche zu identifizieren. Bisher erscheint zurzeit nur die Fläche am Karl-Carstens-Platz/ Domstraße als geeignet.

 

  1. Sollte diese Prüfung/ Standortsuche keine andere Fläche hervorbringen, so ist die städtische Fläche „Domstraße“, gegenüber des neuen 160° Gebäudekomplexes, als Grünanlage herzustellen.

 

  1. Hierzu sollte ein kleiner Gestaltungswettbewerb vorgeschaltet werden.

 

  1. Ziel ist es, bei einer Herstellung der städtischen Fläche „Domstraße“ als Grünanlage zeitgleich den Kreisel Karl-Carstens-Platz zu entfernen, um durch eine Verlängerung der Abbiegespur die Entflechtung der Verkehrsströme auf der Berliner Straße von Westen kommend in die Kaiserstraße zu erleichtern.

 

5.    Stellplätze: Im Zusammenhang mit dem 2011-16/DS-I(A)575/1 –Beschluss vom 24.07.2014 und in Verbindung mit dem beauftragten Parkraumbewirtschaftungskonzept 2016-21/DS-I(A)0069 –Beschluss vom 29.06.2016 sind für die möglicherweise entfallenden Stellplätze Kompensationen im entsprechenden Quartier zu identifizieren und zu benennen.

 

Diese separate Vorlage ist zeitgleich mit der Vorlage zum Satzungsbeschluss zur Abstimmung vorzulegen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0236/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Punkt 5: „zu benennen“ wird geändert in „herzurichten“.

 

 

2016-21/DS-I(A)0236/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

„Der Magistrat wird beauftragt, zeitgleich zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und städtebaulichen Vertrages eine separate Vorlage zu erarbeiten mit folgenden Punkten:

 

  1. Es ist eine Kompensationsfläche für die Versiegelung des Feldherrenhügels herzustellen: Hierfür sind 500.000 Euro des Kaufpreises zu verwenden, um eine Kompensationsfläche als Grünfläche herzustellen. Bei der Summe handelt es sich um das Gesamtbudget inkl. Planungskosten. Hierzu soll eine Standortprüfung durch das Stadtplanungsamt vorgenommen werden, um möglichst standortnah eine geeignete Fläche zu identifizieren. Bisher erscheint zurzeit nur die Fläche am Karl-Carstens-Platz/ Domstraße als geeignet.

 

  1. Sollte diese Prüfung/ Standortsuche keine andere Fläche hervorbringen, so ist die städtische Fläche „Domstraße“, gegenüber des neuen 160° Gebäudekomplexes, als Grünanlage herzustellen.

 

  1. Hierzu sollte ein kleiner Gestaltungswettbewerb vorgeschaltet werden.

 

  1. Ziel ist es, bei einer Herstellung der städtischen Fläche „Domstraße“ als Grünanlage zeitgleich den Kreisel Karl-Carstens-Platz zu entfernen, um durch eine Verlängerung der Abbiegespur die Entflechtung der Verkehrsströme auf der Berliner Straße von Westen kommend in die Kaiserstraße zu erleichtern.

 

  1. Stellplätze: Im Zusammenhang mit dem 2011-16/DS-I(A)575/1 –Beschluss vom 24.07.2014 und in Verbindung mit dem beauftragten Parkraumbewirtschaftungskonzept 2016-21/DS-I(A)0069 –Beschluss vom 29.06.2016 sind für die möglicherweise entfallenden Stellplätze Kompensationen im entsprechenden Quartier zu identifizieren und zu benennen.

 

Diese separate Vorlage ist zeitgleich mit der Vorlage zum Satzungsbeschluss zur Abstimmung vorzulegen.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0236

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 3 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke der Gemarkung Offenbach Flur 2 mit den Nrn. 887/10, 887/11, 575/1 sowie Teile der Straßengrundstücke der Ziegelstraße, des Großen Biergrund, der Berliner Straße und der Schloßstraße (Flurst.-Nr. 887/12, 869/4, 887/22, 884/6) und wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 887/12 (Ziegelstraße)

·         Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstücks 869/4 (Großer Biergrund)

·         Im Süden: durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 887/22 (Berliner Straße)

·         Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstücks 884/6 (Schloßstraße)

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan

(Anlage 1) dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 650 soll das Planungsrecht für das neu zu errichtende Wohn- und Geschäftshaus mit öffentlichem Parkhaus und einer Kita geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Abriss und Neubau des Wohn- und Geschäftshauses,

·         Steuerung der Bebauungsdichte,

·         Steuerung der Bebauungsstruktur,

·         Steuerung des Nutzungsmixes (u.a. des Einzelhandels),

·         Sicherung der Verbindung zwischen Berliner Straße und Sandgasse durch Anlage einer öffenlich nutzbaren Platzfläche (Aufnahme der historischen Straßenachse),

·         Erschließung/Andienung des Vorhabens,

·         Einrichtung einer mindestens erdgeschossigen umlaufenden Arkade entlang der Berliner Straße und der Schloßstraße,

·         Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Parkhauses,

·         Umsetzung von Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit im gesamten öffentlich zugänglichen Bereich des Vorhabens sowie die Einrichtung eines Anteils an barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen,

·         Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Offenbach (u.a. Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros)

·         Festsetzungen für die städtebauliche und architektonische Gestaltung des Vorhabens.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung