Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0244Ausgegeben am 17.07.2017

Eing. Dat. 17.07.2017

 

 

 

 

 

Geförderter Wohnungsbau – Erhalt des Bestandes

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 05.07.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der geförderte Wohnungsbau ist ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument für Offenbach. Ziel der Stadtpolitik ist es, möglichst viele Wohnungen mit auslaufender Belegungsbindung im geförderten Wohnungsbau zu halten. Daher beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich und künftig jährlich zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen zu welchen Daten aus der Mietpreisbindung im geförderten Wohnungsbau fallen werden.

 

2. Wenn die Bindung von Wohnungen ausläuft, ist mindestens ein Jahr vor Ablauf mit den Vermietern Kontakt aufzunehmen. Es ist für eine Fortsetzung der Bindung zu werben, auch mittels finanzieller Anreize aus der Fehlbelegungsabgabe und aus öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes.

 

3. Gemäß der Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten sind Belegungsrechte zu erwerben. Hierzu sind Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe zu verwenden, zusätzliche Mittel stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Diese Möglichkeit muss bei Vermietern, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stärker als bisher beworben werden. Der Magistrat wird beauftragt, seine diesbezüglichen Anstrengungen zu intensivieren. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitnah in Anspruch zu nehmen.

 

4. Über die Ergebnisse der unter Punkt 2 und 3 genannten Bemühungen ist jährlich schriftlich zu berichten. Ebenso ist dabei über die Entwicklung bezüglich der Schaffung zusätzlicher geförderter Wohnungen bei Neubauten gemäß den städtebaulichen Richtlinien und der Richtlinie zur Vergabe von Krediten im geförderten Wohnungsbau zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt nimmt auch in Offenbach deutlich zu. Obwohl vermehrt Wohnungen gebaut werden, nimmt der Anteil an gefördertem Wohnraum insgesamt ab. Die antragstellenden Fraktionen möchten eine vorausschauende Beobachtung der aus der Belegungsbindung fallenden Wohnungen. Das ermöglicht, frühzeitig auf Vermieter – insbesondere Wohnungsbaugesellschaften – zuzugehen und bei ihnen für das Beibehalten der Bindung zu werben. Dafür ist es notwendig, zunächst festzustellen welche Wohnungen dies in Zukunft betreffen wird. Zusätzlich sollten auf Grundlage der 2016 beschlossenen Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten auch neue Belegungsrechte erworben werden um den Bestand zu erhalten und Schritt für Schritt zu erweitern. Dabei sind neben großen Wohnungsgesellschaften auch Genossenschaften und private Vermieter einzubeziehen. Das bisherige Verfahren – das Wohnungsamt erstellt den Wohnberechtigungsbescheinigungen und die Mietraumsuchenden wenden sich damit an die Wohnungsbesitzer – ist beizubehalten.

 

 

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