Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0239Ausgegeben am 17.07.2017

Eing. Dat. 06.07.2017

 

 

 

 

 

Grünring vom Main zum Main – Regionalparkroute, Grundausbau des Nordrings zwischen Kaiserleibrücke und Goethering hier: 2. Bauabschnitt von der Zufahrt zu Grundstück Gemarkung  Offenbach, Flur 5, Flurstück 1/22  bis zum Goethering

hier: Projektbeschluss und Abschnittsbildung gem. § 5 Abs. 1 und 2 der

Erschließungsbeitragssatzung der  Stadt Offenbach a.M. (EBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-209 (Dez. I, Amt 60) vom 05.07.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Grundausbau des Straßenabschnitts Nordring zwischen Kaiserleibrücke und Goethering (2. Bauabschnitt) auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Baron, Groß-Bieberau, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung einschließlich Planungskosten mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.420.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel für das Vorhaben werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt. Produktkonto 13010100.0952003860 „Grünring vom Main zum Main  (13.01.01)“, PN 7083a , „Regionalparkroute zwischen Kaiserleibrücke und Goethering (östl. Abschnitt)“, Investitionsnummer: 1301010900601207

 

Haushaltsmittel 2016 und früher:                                            900.000,00

Haushaltsmittel 2017:                                                                  80.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                               420.000,00

Haushaltsmittel 2019:                                                                 10.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                                                 10.000,00 €

Gesamt:                                                                               1.420.000,00 €

 

Derzeit sind bis Ende 2020 für diese Maßnahme einschließlich Haushaltsreste Mittel i.H.v. 1.060.000,00 € eingestellt. Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Nachtragshaushaltsplan 2017 und im Investitionsplan 2018 ff. entsprechend zu berücksichtigen.

Die Verpflichtungsermächtigung 2017 ist im Nachtrag 2017 von 40.000,00 € auf 440.000,00 € zu erhöhen.

 

3.    Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von 1.420.000,00 stellt sich wie folgt dar:

 

       Zuschuss aus Kommunalinvestitionsprogramm

       des Landes, incl. 20% Eigenanteil:                                         430.000,00 €

       Erschließungsbeiträge:                                                             500.600,00 €

      Produktkonto 13010100.3660000060

      „Erschließungsbeitrag Nordring von Kaiserleibrücke

       bis Goethering“

       Verbleibender kommunaler Anteil (Kreditmarktmittel):        489.400,00 €

       Gesamt:                                                                                   1.420.000,00 €

 

Der Haushaltsansatz für die Erschließungsbeiträge 2020 ist im Haushaltsplan 2018 ff. entsprechend anzupassen.

 

4.    Gemäß den §§ 127 bis 135 BauGB in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (EBS) vom 19.06.1997, zuletzt geändert am 06.12.2007, erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge.

Gemäß § 5 Abs. 1 und 2  der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (EBS) wird ein Abschnitt gebildet von der Zufahrt zu Grundstück Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 1/22 bis zum Goethering.

 

5.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 52.449,40 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, ab dem Jahr 2018, um 5.369,42 €/p.a, bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraßen“.

 

6.    Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Haushaltes 2017 bzw. des Nachtrags 2017 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme vorliegen. Der Bewilligungsbescheid für die Förderung über das Kommunalinvestitionsprogramm des Landes liegt vor.

 

 

Begründung:

 

Die hier  zu beschließende Maßnahme ist im „Masterplan Offenbach am Main 2030“ als Schlüsselprojekt Nr. 1.1 enthalten (Grundsatzbeschluss 2011-16/DS-I(A)0847). Als Bestandteil des dort sog. „Grünen Mainuferbandes“ soll dieser Teil des Nordrings als grünes Rückgrat entlang des Mains ausgebildet und die Radwegverbindung im Sinne einer attraktiven Vernetzung - u.a. auch für das Kaiserleigebiet - aufgewertet werden.

 

Mit Grundsatzbeschluss DS I (A) 985 vom 31.10.1996 wurde darüber hinaus die Aufwertung und Verbesserung der gesamtstädtisch bedeutsamen Wegeverbindung „Grünring vom Main zum Main“ beschlossen. 

 

Weiterhin ist das hier behandelte Projekt als Maßnahme im Grundsatzbeschluss 2011-16/DS-(A)0843 für eine Förderung über das Kommunalinvestitionsprogramm KIP-L (Landesprogramm) vorgesehen.

 

Im Bereich des Nordrings zwischen Kaiserleibrücke und Goethering überlagern sich die stark frequentierten Rad-Fußweg-Routen des Grünrings vom Main zum Main, die Regionalparkroute, der Main-Radweg sowie die Fernradwege R3, D5 und die Euro-Velo-Route 4.

 

Im Übergangsbereich zwischen dem eher landschaftlich geprägten Verlauf am Mainufer westlich der Kaiserleibrücke einerseits und dem Innenstadtbereich in Richtung des östlich anschließenden Nordrings stellt dieser Abschnitt in der Wahrnehmung das „Eingangstor“ nach Offenbach dar.

 

Die beplanten Bereiche befinden sich in einem straßenbautechnisch mangelhaften Zustand. Ein Grundausbau hat hier noch nicht stattgefunden. Die Oberflächenbefes-

tigung weist starke Beschädigungen auf und eine Entwässerung ist nicht vorhanden. Eine Trennung der Verkehrsflächen und Verkehrsnutzungen existiert ebenfalls nicht. Fußgänger, Radfahrer und Kfz-Verkehr bewegen sich gemeinsam in einem derzeit ungeregelten Mischverkehr ohne erkennbar abgegrenzte Verkehrsräume.

 

Allgemeines

Ziel der geplanten Maßnahme ist es, einen durchgängigen Rad-Gehweg anzubieten, der durch einen gegenüber dem heutigen Zustand gestalterisch deutlich aufgewerteten Abschnitt im westlichen Stadteingangsbereich verläuft und der den heutigen Nutzungsansprüchen sowie dem vorhandenen Rad- und Fußverkehrsaufkommen entspricht. Im hier behandelten Abschnitt soll die Ordnung und Trennung der unterschiedlichen Verkehrsflächen zu einer Vermeidung von Konflikten zwischen motorisiertem und nicht motorisiertem Verkehr führen und gleichzeitig eine angemessene Kfz-Erschließung der angrenzenden Grundstücke ermöglichen.

 

In einem 1. Bauabschnitt  wurden bereits im Jahr  2011/12 im Abschnitt zwischen Kaiserleibrücke und SG Wiking  der durchgängige Radweg hergestellt und die begleitenden Freiflächen landschaftsgestalterisch aufgewertet (Beschluss DS I (A) 656 und DS I (A) 656/1).

 

Als Planungsziel für den 2. Bauabschnitt zwischen SG Wiking und Goethering, der Gegenstand dieses Projekbeschlusses ist, wird die Fortführung des Geh- und Radweges einschließlich Wegebegleitgrün sowie eine davon räumlich abgesetzte Erschließungsstraße incl. Wendeanlage vorgesehen. Im Straßenverlauf ist die Neuordnung des ruhenden Verkehrs mittels Längs- und Senkrechtparkstände mit angegliederten Baumbeeten vorgesehen. Hiermit wird eine erstmalige endgültige Herstellung der Verkehrsflächen zur Erschließung der nördlich und südlich davon gelegenen Grundstücke realisiert.

 

Die Streckenlänge des Radwegs im Vollausbau beträgt rund 200 m, die Regelbreite beträgt dabei B = 4,00 m. Die neue Fahrbahn hat eine Länge von rund 195 m und wird mit einer Breite von B = 6,50 m geplant. Südlich davon sind insgesamt 39 Senkrechtparkstände angeordnet, die durch 9 Baumstandorte in neuen Grünflächen gegliedert sind und in einem begrünten Abstandsstreifen zu den Grundstücken hin abschließen. Nördlich schließen sich an die Fahrbahn insgesamt 15 Längsparkstände an, die durch einen Grünstreifen vom Geh- und Radweg abgegrenzt und durch 3 Baumstandorte gegliedert sind. Nördlich des Geh- und Radwegs sind darüber hinaus weitere 5 Baumpflanzungen in Grünflächen vor den angrenzenden Grundstücken vorgesehen.

 

Begleitgrün und landschaftspflegerische Maßnahmen werden auf einer Gesamtfläche von rund 1.000 m² ausgeführt. Unter Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes im westlichen Bereich ist neben der Anlage von Rasen- und Wiesenflächen auch die Pflanzung von 17 Bäumen und diversen Sträuchern vorgesehen. Im westlichen Abschnitt werden die etwas abgerückten Rasenflächen analog zum 1.BA mit einer kräuterreichen Wiesenmischung angesät.

 

In Ergänzung zu dieser Straßenbaumaßnahme soll zeitgleich in diesem Projekt der noch fehlende Lückenschluss des Mainradweges unter der Kaiserleibrücke mit umgesetzt werden. Hier erfolgt auf rund 53 m Länge der Vollausbau auf 4,00 m Breite, um die Verbindung zwischen den bereits ausgebauten Bereichen des westlich anschließenden Herrnrainwegs sowie dem 1. Bauabschnitt Nordring (Kaiserleibrücke bis Zufahrt zu Grundstück Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 1/22) zu realisieren.

Die in diversen Abstimmungsgesprächen und schriftlichen Äußerungen von Seiten der Nutzer (Wiking, Hellas, Hafen 2) vorgebrachten Anliegen fanden in der Planung weitgehende Berücksichtigung.

 

Natur und Artenschutz

Die Grünflächen werden so angelegt, dass die vorhandenen Schotterflächen rückgebaut und als Rasen- bzw. Wiesenflächen entwickelt werden. Hierzu werden die vorhandenen Befestigungen aufgenommen, mit Oberboden angedeckt und mit entsprechenden Rasen-/Wiesenmischungen (westliche Flächen) oder strapazierfähige Gebrauchsrasen-Mischung (Straßenbegleitgrün) angesät.

 

Die vorhandenen Bäume bzw. Baumgruppen im westlichen Bereich werden erhalten und in das Gestaltungskonzept eingebunden. Eine vorhandene Baumgruppe (5 Hainbuchen) in Höhe Hs.-Nr. 129 war gestalterisch und funktional nicht in die Planung zu integrieren und ist daher zur Fällung vorgesehen. Eine Kompensation dieser Fällung durch die übrigen Begrünungsmaßnahmen (17 neue Bäume) wird von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde mitgetragen.

 

In Summe erhöhen sich die Grünflächen in diesem Bauabschnitt von rund 900m² auf 1.000m². Insgesamt sind 17 Baumpflanzungen vorgesehen.

 

Sämtliche Rodungsarbeiten werden aus Artenschutzgründen außerhalb der Vogelbrutzeiten, zwischen Anfang Oktober und Ende Februar, durchgeführt. Hinsichtlich des Schutzes der vorhandenen Bäume und Sträucher werden grundsätzlich Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS LP4 unter der Aufsicht einer geeigneten Fachbauleitung durchgeführt.

 

Altlasten/Bodenschutz

Für den Nordring zwischen Kaiserleibrücke und Goethering wurde ein Bodengutachten erstellt. Bei der Untersuchung des vorhandenen Straßenaufbaus und Untergrunds wurden Stoffe im Boden gefunden, die eine Entsorgung in Sonderabfalldeponien erforderlich machen. Laut Bodengutachten stehen im gesamten Auskofferungsbereich schadstoffbelastete Böden und PAK-Anteile bei den Ausbauasphalten im östlichen Abschnitt an. Die Böden sind nach LAGA einer Schadstoffklasse Z > 2 zuzuordnen. Die hieraus resultierenden Deponiekosten wurden mit abgeschätzten Massenansätzen in die Kostenberechnung eingestellt. Die im Rahmen der Bodenuntersuchung durchgeführten Bohrungen (bis 6,00 m Tiefe) haben ergeben, dass im Rahmen der Baumaßnahme mit keinem Eingriff in den Grundwasserspiegel gerechnet werden muss.

 

Immissionsschutz/Klimaschutz und Energie

Die Maßnahme trägt zu einer wesentlichen Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr bei und schließt eine Lücke im Wegenetz der Stadt Offenbach entlang des Mains, einer viel genutzten Freizeit-Fuß- und Radverkehrsverbindung und Pendlerroute von/nach Frankfurt. Die Route gewinnt durch diesen weiteren Lückenschluss stark an Attraktivität und kann im Zusammenspiel mit dem geplanten Ausbau des Nordrings/Hafenallee und der Hafenbebauung zur Förderung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehr beitragen.

 

Die vorgesehene Verdrängung des bisherigen ungeregelten ruhenden Verkehrs von Kfz-Berufspendlern der benachbarten Büronutzungen im Kaiserlei durch Reduzierung und Bewirtschaftung der Stellplätze kann darüberhinaus eine erwünschte Verkehrsmittelwahl-Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum ÖPNV oder nicht motorisierten Verkehr unterstützen und somit die CO2-Bilanz und die mit dem Klimaschutzkonzept beschlossenen Ziele positiv beeinflussen.

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird durch eine neue, auf LED-Technik basierende Beleuchtung ersetzt.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Natur- und Artenschutz

Es bestehen keine Bedenken. Die Maßnahme führt zu einer geringfügigen Erhöhung der begrünten Flächen sowie des Baumbestandes. Die Maßnahme ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

Hinweise:

Die erforderlichen Gehölzrodungen dürfen aufgrund der geschützten Vogelbrutzeit nur im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. durchgeführt werden.

Zur Förderung des Nahrungsangebotes für Insekten und Vögel sind bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern ausschließlich solche Arten zu verwenden, deren Pollen, Samen, Früchte und Blätter als Nahrung dienen können (vgl. § BNatSchG). Auf Zuchtformen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, ist zu verzichten. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten geleistet. Aufgrund der Lage im städtebaulichen Außenbereich, soll die Auswahl der Baumarten mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Bei der Anlage der Grünflächen sollen zur Förderung der Biodiversität soweit möglich auch krautige, blühende Pflanzen als Insektennährpflanzen (z.B. auch für Bienen) in der Saatgutmischung enthalten sein. Insekten sind unter anderem in der Nahrungskette ein wesentlicher Bestandteil z.B. als Nahrung für zahlreiche Vogelarten.

 

Altlasten / Bodenschutz

Die Vorschläge des umwelttechnischen Bodengutachtens der CDM Consult GmbH (Projekt-Nr. 77790) vom 08.09.2010 sind im Rahmen der Umsetzung zu beachten. Die Baumaßnahme ist weiter fachgutachterlich zu begleiten. Das Bodengutachten ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz u. Umwelt Frankfurt, Dez. 41.1 – Grundwasser u. Bodenschutz Ost als Altlasten u. Bodenschutzbehörde zur Verfügung zu stellen u. die Vorgehensweise mit der Behörde abzustimmen. Die Auflagen und Hinweise des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen vom 26.10.2010 – insbesondere auch das Beiblatt über die allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung in Hessen – sind im Rahmen der Umsetzung der Baumaßnahme zu beachten.

 

Gewässerschutz

Die Zuständigkeit liegt beim RP Darmstadt (siehe oben: Altlasten/Bodenschutz).

 

Klimaschutz / Energie

Es bestehen keine Bedenken. Die Maßnahme ist aus Sicht des Klimaschutzes zu begrüßen, da sie durch die Förderung des Rad- und Fußverkehrs zur Reduzierung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen beiträgt.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken. Die Maßnahme ist bezüglich Luftreinhaltung ausdrücklich zu begrüßen, da sie den nichtmotorisierten Individualverkehr fördert und damit zur Senkung der Stickstoffdioxidbelastung beiträgt.

 

Erschließungsbeiträge

Die Erstherstellung des Nordrings zwischen der Zufahrt zu Grundstück Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 1/22 bis zum Goethering ist für die Anlieger gem. den §§ 127 bis 135 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Offenbach am Main vom 19.06.1997, zuletzt geändert am 06.12.2007,  beitragspflichtig.

 

Nach dem sogenannten „Halbteilungsgrundsatz“ verbleibt die ideelle Hälfte des umlagefähigen Aufwandes zunächst bei der Stadt, bis auch die nördliche Seite entweder durch einen Bebauungsplan überplant oder als § 34 BauGB-Gebiet eingeschätzt wird. Derzeit hat der betroffene Bauabschnitt nur auf der Südseite Baulandqualität und die Nordseite liegt im Außenbereich, was zur Folge hat, dass die nördlich angrenzenden Grundstücke nicht mit Erschließungsbeiträgen belastet werden dürfen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Entwurfsplanung mit der detaillierten Kostenschätzung und Folgekostenberechnung sowie eine Gesamtkostenzusammenstellung zur Einsichtnahme aus.

 

Bauzeit

Die geplante Maßnahme kann nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich im zweiten bis vierten Quartal 2018 umgesetzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen/ Voraussichtliche Refinanzierung:

 

 

€ (gerundet)

Gesamtprojektkosten 2. Bauabschnitt

1.420.000,00

./. Baukosten Lückenschuss (unter Kaiserleibrücke) + Ing.-Kosten

62.500,00

Gesamtkosten der Maßnahme (für Beitragsumlage)

1.357.500,00

./. nicht beitragsfähige Kosten

Zzgl. Einheitssätze Entwässerung

200.900,00

68.500,00

= beitragsfähige Kosten

1.225.100,00

./. Stadtanteil 10% gem. § 4 Abs. EBS

122.500,00

= umlagefähige Kosten

1.102.600,00

./. der ideellen Hälfte (Halbteilungsgrundsatz)

= umlagefähige Kosten

551.300,00

551.300,00

./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung

50.700,00

=  Rückflüsse
(Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen bei Produktkonto: 13010100.3660000060)

500.600,00

Landeszuschuss aus Kommunalinvestitionsprogramm

430.000,00

Kreditmarktmittel

489.400,00

 

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

.. 3 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.

 

 

 

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.