Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0247Ausgegeben am 07.08.2017

Eing. Dat. 27.07.2017

 

 

 

 

 

Schiedsamt der Stadt Offenbach a. M.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-221 (Dez. I, Amt 10) vom 26.07.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes eine Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren wählt.

 

 

Begründung:

 

Die Wahlzeit der bisherigen Schiedsperson läuft zum 22.08.2017 aus.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 HSchAG wurde die bevorstehende Wahl der Schiedsperson durch amtliche Bekanntmachung vom 21.03.2017 veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass sich Personen, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind, beim Magistrat der Stadt Offenbach a. M. bewerben können. Eine Ausfertigung der amtlichen Bekanntmachung, der auch zu entnehmen ist, wer das Amt nicht bekleiden kann und auch nicht berufen werden soll, ist in der Anlage beigefügt.

 

Neben der amtierenden Schiedsperson, Herrn Werner Frei, der sich wieder für das Amt beworben hat, gingen keine weiteren Bewerbungen beim Magistrat der Stadt Offenbach a. M. – Hauptamt – ein.

 

Im Falle einer Wiederwahl des Herrn Frei, der alle Eignungskriterien nach § 3 HSchAG erfüllt, liegen die erforderlichen Unbedenklichkeitserklärungen bzw. Stellungnahmen der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie des Präsidenten des Amtsgerichts Offenbach a. M., gem. Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 4 des Hess. Schiedsamtsgesetzes vor.

 

Zur Wahl der Schiedsperson bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten (§ 4 Abs. 1 HSchAG).

Anlage:

Amtliche Bekanntmachung