Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0243/2Ausgegeben am 21.08.2017

Eing. Dat. 21.08.2017

 

 

 

 

 

Beteiligung des Kinder- und Jugendparlamentes bei der Auswahl der Spielgeräte für Offenbacher Spielplätze

Änderungsantrag JO vom 21.08.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, das Kinder- und Jugendparlament bei der Auswahl neuer Spielgeräte für Offenbacher Spielplätze einzubeziehen.

 

2. Die Kontaktaufnahme mit dem Kinder- und Jugendparlament erfolgt über die/den Kinder- und Jugendbeauftragte/n, deren/dessen Dezernat den Zuständigkeitsbereich für Spielplätze bildet.

 

3. Die/der zuständige Jugendbeauftragte nimmt mindestens einmal im Quartal in schriftlicher Form oder in Form eines persönlichen Treffens, Kontakt mit dem Kinder- und Jugendparlament auf.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.:

Der Antragssteller sieht es als Selbstverständlichkeit, dass die gewählten Delegierten des Offenbacher Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) in Spielplatzplanungen miteinbezogen werden. Schließlich ist in dessen Satzung unter Artikel 1 definiert: „Das KJP stellt sich zur Aufgabe, dass in der Offenbacher Kommunalpolitik die Meinung der Offenbacher Kinder und Jugendlichen berücksichtigt wird“.

 

Zu 2.:

Im Jahr 2009 veranstaltete das Offenbacher Kinder- und Jugendparlament seine erste Jugendkonferenz unter dem Titel „of-mytown“, deren thematischer Schwerpunkt auf der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen lag. Dementsprechend waren drei Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche aus den Städten Den Haag, Bern und Kassel zu Gast.

Als Resultat der Jugendkonferenz entstand unter anderem der Offenbacher KJP-Antrag „Kinder- und Jugendbeauftragter in jedem Amt“ (DS I (A) 560 in der Legislaturperiode 2006-2011).

 

Nachdem das Kasseler Beteiligungsprojekt auf der Jugendkonferenz präsentierte, dass es in Kassel jeweils eine/n Kinder- und Jugendbeauftragte/n im Liegenschaftsamt, Schulverwaltungsamt, Kulturamt, Sozialamt, Sportamt, Gesundheitsamt, Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht, Amt für Gebäudewirtschaft, Straßenverkehrsamt und Umwelt- und Gartenamt gibt, war es dem Offenbacher Kinder- und Jugendparlament ein Anliegen aktive Ansprechpartner in den Ämtern der Offenbacher Stadtverwaltung zu haben, die sich mit kinder- und jugendrelevanten Themen wie z.B. der im Ursprungsantrag des Stadtverordnetenvorstehers thematisierten Gestaltung von Spielplätzen an das KJP wenden.

 

Der 2010 ursprünglich vom Jugendhilfeausschuss in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachte KJP-Antrag DS I (A) 560 wurde per Änderungsantrag DS I (A) 560/1 am 18.03.2010 dahingehend verabschiedet, dass es fortan in Offenbach Kinder- und Jugendbeauftragte in jedem Dezernat geben sollte.

 

Auf Grundlage des Antrages DS I (A) 560 und dessen Begründung sieht der Antragssteller in der Person eines Kinder- und Jugendbeauftragten, die zuständige Kontaktperson, deren Aufgabe es aktuell bereits sein müsste, das KJP in die Gestaltung von Spielplätzen miteinzubeziehen. Der Antragsteller begrüßt es jedoch, dass mit Punkt 1 per Beschlussfassung grundsätzlich garantiert wird, dass das Offenbacher Kinder- und Jugendparlament in jedem Fall in das Auswählen von Spielgeräten für Offenbacher Spielplätze miteinzubeziehen ist.

 

Zu 3.:

Um einen regelmäßigen Austausch zu gewährleisten, ist eine quartalsweise Kontaktaufnahme von Nöten.

 

 

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