Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0267Ausgegeben am 31.08.2017

Eing. Dat. 24.08.2017

 

 

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme des „Grünen Ringnetzes in der äußeren Kernstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-273 (Dez. I, Amt 60) vom 23.08.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den in Anlage 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zu beantragen. Das Programmgebiet erhält den Arbeitstitel „Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“.

 

2.     Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt, das aktuell in Bearbeitung befindliche Freiraumentwicklungsprogramm als Integriertes Handlungskonzept mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für eine anschließende rd. 10- bis 15-jährige Umsetzungsphase zu qualifizieren und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierzu ist eine Ämter- und Verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe („Lokale Partnerschaft“) zu bilden, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und Finanzierung erarbeitet und die Programmumsetzung begleitet.

 

3.     Gemäß den Anforderungen des Bund-Länder-Programms „Zukunft Stadtgrün“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten sowie die mit Investitionen verbundenen Folgekosten bereitgestellt werden. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10% und bis zu 33% der förderfähigen Gesamtkosten. Die Projektkosten sind im Haushalt vorzufinanzieren. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Produktsachkonten in Ergebnis- und Finanzhaushalt einzurichten.

 

4.     Durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm können in den kommenden 10 bis 15 Jahren zahlreiche weitere Projekte in die Umsetzung gebracht und durch Bundes- und Landesmittel refinanziert werden. Der Magistrat wird beauftragt,

 

a.    die erforderlichen zusätzlichen Planungskapazitäten einzurichten, um die fristgemäße Abwicklung des Förderprogramms unter maximaler Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel sicherzustellen. Hierzu sind die Personalschlüssel der betroffenen Organisationseinheiten anzupassen.

 

b.    Weiter sind im Haushalt der Programmjahre kontinuierlich ausreichende Finanzmittel einzustellen.

Begründung:

 

Zu 1:

Offenbach am Main verzeichnet als Teil der Wachstumsregion Rhein Main einen starken Bevölkerungszuzug. Die steigende Nachfrage nach Wohnbauflächen führt zu einem erhöhten Druck auf die vorhandenen Freiflächen der Stadt, die darüber hinaus vielfältigen Nutzungsansprüchen gerecht werden müssen. Gleichzeitig weist Offenbach am Main eine Unterausstattung an Grünflächen gemessen an dem von Großstädten angestrebten Richtwert von 6,5 qm pro Einwohner auf. Der Spielplatzrahmenplan der Stadt identifiziert zudem eine unzureichende Spielflächenversorgung.

 

Qualifizierte und gut vernetzte Grün- und Freiräume steigern Lebensqualität und Resilienz, Attraktivität und Image einer Stadt. Sie wirken sich als positive Adressbildner aus und gliedern den Stadtkörper. Grün- und Freiflächen übernehmen wichtige Funktionen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, etwa durch Wasserrückhaltung bei Starkregenereignissen, sie fördern Artenvielfalt und Biodiversität u.v.a.m. In Anerkennung dieser zentralen Bedeutung von Grün- und Freiflächen hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat am 21.06.2017 (2016-21/DS-I(A)0237) beauftragt, den Programmaufnahmeantrag für das neue Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zu erarbeiten und beim Fördergeber einzureichen. Dem wird hier Rechnung getragen.

 

Der Programmaufnahmeantrag für das Fördergebiet „Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt Offenbach“ wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erarbeitet und eine erste Sammlung potenzieller Maßnahmen zur Sicherung, Aufwertung und punktuellen Erweiterung des gesamtstädtisch bedeutsamen Grün- und Freiflächensystems erstellt. Ausgangspunkte stellen der Masterplan Offenbach 2030, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Erarbeitung des Freiraumentwicklungsprogramms im Jahr 2016 sowie vorhandene Stadtentwicklungskonzepte wie das Freiraumentwicklungskonzept „Buchhügel“, die „Grünring“-Planungen etc. dar.

 

Ziel ist es, das vorhandene Repertoire der Offenbacher Grünstrukturen aufzuwerten, auszubauen und die spezifischen Charakteristiken der Flächen hervorzuheben und zu qualifizieren. Alle städtischen Grün- und Freiflächen Offenbachs sind Gegenstand von verschiedensten Nutzungsansprüchen und Umweltfunktionen, die untereinander auch Ziel- und Nutzungskonflikte auslösen. Diese gilt es im Zuge des Programms „Zukunft Stadtgrün“ auszuräumen.

 

Bestandteile des Städtebaufördergebietes „Grünes Ringnetz“ sind im Einzelnen:

 

a)   Historischer Anlagenring

Der historische Anlagenring aus dem 19 Jahrhundert wurde im Zuge der Stadterweiterung angelegt und diente im Sinne des Leitbildes der Bürgerparks den Einwohnern der Stadt zur Stillung ihres Bedürfnisses nach Erholung, Licht und Luft. Er begrenzt die hoch verdichtete innere City von der aufgelockerten äußeren Kernstadt und besteht aus ca. 200-400 m langen Grünstreifen, die überwiegend von Platanenalleen eingesäumt sind.

Entlang des Anlagenrings gliedern sich perlenschnurartig historische Parks an, deren Einrichtungen stark in die Jahre gekommen sind. Gleichzeitig weist der Anlagenring Brüche auf und ist in seinem Verlauf nicht durchgängig. Lückenschlüsse im Westen und Osten zum Main sind in Rahmen von Städtebauförderungsprojekten (Soziale Stadt „Nordend“ und Stadtumbau „ehem. chem. Farbwerk“) geplant. Die angespannte Haushaltslage der Stadt Offenbach führt zu einer Verzögerung dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen und erschwert weitere Lückenschlüsse.

 

b)   Grünring Offenbach - Grünring von Main zu Main

Der Offenbacher „Grünring“ umschließt als Landschaftsband das engere Stadtgebiet, die „Kernstadt“ Offenbachs, und verläuft vom Main im Westen am Kaiserlei bis zum Main im Osten am Kuhmühltal.

Der einst in den 1960er Jahren freigehaltene Korridor für eine südliche Umgehungsstraße ist heute ein fester Bestandteil des Regionalparks Rhein Main. Statt der Straße wurde ein durchgängiger Spazier- und Radweg angelegt, der Naturerleben in der Stadt ermöglicht. Im Gegensatz zu dem im 19. Jahrhundert parkähnlich angelegten Anlagenring dominieren im Grünring naturnahe Landschaftsräume und Gewässer, extensive stadtnahe Erholung (Sportflächen und Kleingärten), Forst- und Landwirtschaft.

Die Idee eine durchgängig befahrbare Rad- und Fußwegeverbindung am Rand der äußeren Kernstadt zu schaffen konnte bisher in weiten Teilen erreicht werden. Lücken bestehen jedoch nach wie vor insbesondere im Westen und Osten des Grünrings. Im innerstädtischen Bereich sollen diese Lücken i.R. der Städtebauförderungsprogramme „Soziale Stadt – Nordend“ und „Stadtumbau – ehem. Farbwerk“ geschlossen werden; die sonstigen Lücken werden im Rahmen des Programms „Zukunft Stadtgrün“ fokussiert.

Verbindendes Element des Grünrings im Norden bildet das Mainuferband, das in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Maßnahmen gestalterisch aufgewertet wurde. Der Mainuferparkplatz blieb dabei eine ungestaltete Insel und wurde daher in das Programm „Zukunft Stadtgrün“ mit aufgenommen.

 

c)    Grünradialen

Grünradialen bilden den dritten Baustein des „Grünen Ringnetzes“. Sie bringen Grün in die Stadt und verknüpfen den inneren Stadtkern über Anlagenring und Grünring mit dem äußeren Siedlungsrand und dem dort angrenzenden Landschaftsraum. Prägende Radialen sind die Talräume der Bachläufe, wie das Hainbachtal sowie die im Rahmen des Bau von Großwohnsiedlungen angelegten J. F. -Kennedy-Promenade und Puteaux - Promenade.

Aktuell ist das Grünradialensystem in Offenbach nur rudimentär vorhanden, u.a. da die im Masterplan empfohlene Alleenbepflanzung der Ausfallstraßen noch in weiten Teilen fehlt. Die Vernetzung der Freiraumstrukturen ist jedoch von erheblicher Bedeutung für die Qualität der Naherholung, das Stadtklima und den Biotopschutz.

 

Zu 2:

Die Erarbeitung und Beschlussfassung eines Integrierten Handlungskonzepts mit Maßnahmenkatalog für den Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren unter breiter Akteursbeteiligung ist formale Anforderung für die Bewilligung von Fördermitteln für investive Projekte. Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement hat 2015 mit der Erarbeitung des „Freiraumentwicklungsprogramms“ begonnen, das den Anforderungen des Fördergebers an entsprechende Konzepte gerecht wird. Nach Durchführung von Bürgerbeteiligungsveranstaltungen im Jahr 2016 wird es derzeit vertieft und soll den Stadtverordneten voraussichtlich Ende 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Zu 3:

Das neue Städtebauförderungsprogramm orientiert sich formal und in seiner Organisationsstruktur an den eingeführten Programmen „Soziale Stadt“, „Aktive Kernbereiche“ und „Stadtumbau“. Allerdings ist die Verfügbarkeit von Bundes- und Landesmitteln zunächst nur für ein Jahr gesichert. Eine Verlängerung des Förderzeitraums auf die übliche 10-jährige Laufzeit wird seitens des Fördergebers in Hessen angestrebt. Zur finanziellen Abwicklung sind gesonderte Sachkonten erforderlich.

 

Zu 4:

Das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ stellt (nach „Soziale Stadt – südl. Innenstadt“, „Stadtumbau – ehem. Farbwerk“ und „Soziale Stadt – Nordend“) in kurzer Folge das vierte neue Städtebauförderungsprogramm mit umfassendem Maßnahmenkatalog für die Umsetzungsphase dar. Um bestmöglich an den darin bereitgestellten Bundes- und Landesfördermitteln partizipieren und die gewünschten umfassenden Verbesserungen in Offenbach ohne Konkurrenzen zwischen den verschiedenen Programmgebieten und Maßnahmenkatalogen erreichen zu können, bedarf es der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im städtischen Haushalt. Im Programmjahr 2017 zielt der Förderantrag auf Maßnahmen, die bereits teilweise im Haushalt etatisiert sind. Bei der wünschenswerten und vom Land verhandelten Verlängerung des Städtebauförderungsprogramms bis 2026 wird ein Finanzierungsbedarf von mind. 500.000 € p.a. veranschlagt; der mittel- bis langfristige Finanzierungsbedarf wird im o.g. Freiraumentwicklungsprogramm derzeit noch ermittelt.

 

Ebenso lassen die personellen Kapazitäten in den Ämtern bereits heute keine kurzfristige Umsetzung der parallel verlaufenden Förderprogramme mehr zu. Da Fördermittel und -zeitraum mit extern vorgegebenen Fristen versehen sind, ist es -im Sinne der bestmöglichen und umfassenden Umsetzung der vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen- erforderlich, den Personalschlüssel bei den Ämtern 33 und 60 entsprechend anzuheben.

Anlagen:

1. Förmlicher Aufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main

2. Räumlicher Geltungsbereich des zu beantragenden Fördergebiets

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

..3 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.