Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

TOP 5

Nachtragshaushaltssatzung 2017 und Nachtragshaushaltsplan 2017
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-173 (Dez. III, Amt 20) vom 07.06.2017,
2016-21/DS-I(A)0220

Änderungsantrag Änderungsliste zum Nachtrag 2017, Ergebnishaushalt

stellv. Ausschussvorsitzender HFB vom 14.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0220/1

 

Änderungsantrag Änderungsliste zum Nachtrag 2017, Finanzhaushalt

stellv. Ausschussvorsitzender HFB vom 14.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0220/2

 

Änderungsantrag Änderungsliste zum Nachtrag 2017, Verpflichtungsermächtigungen

stellv. Ausschussvorsitzender HFB vom 14.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0220/3

 

Änderungsantrag Änderungsliste Investitionsprogramm zum Nachtrag 2017

stellv. Ausschussvorsitzender HFB vom 14.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0220/4

 

Die Änderungslisten zum Nachtrag 2017, Ergebnishaushalt (2016-21/DS-I(A)0220/1),

Finanzhaushalt (2016-21/DS-I(A)0220/2) Verpflichtungsermächtigungen

(2016-21/DS-I(A)0220/3) und Investitionsprogramm 2016-21/DS-I(A)0220/4 wurden am 14.08.2017 von Herrn Stadtkämmerer Peter Freier in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen vorgelegt. Der stellv. Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Weiland (CDU), hat diese Listen jeweils zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung erhoben.

 

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 24.08.2017,

2016-21/DS-I(A)0220/5

 

 

Beschlusslage:

Änderungsantrag Änderungsliste zum Nachtrag 2017, Ergebnishaushalt

stellv. Ausschussvorsitzender HFB vom 14.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0220/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die Änderungsliste zum Nachtrag 2017, Ergebnishaushalt.

 

Änderungsantrag Änderungsliste zum Nachtrag 2017, Finanzhaushalt

stellv. Ausschussvorsitzender HFB vom 14.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0220/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die Änderungsliste zum Nachtrag 2017, Finanzhaushalt.

 

Änderungsantrag Änderungsliste zum Nachtrag 2017, Verpflichtungsermächtigungen

stellv. Ausschussvorsitzender HFB vom 14.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0220/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die Änderungsliste zum Nachtrag 2017, Verpflichtungsermächtigung.

 

Änderungsantrag Änderungsliste Investitionsprogramm zum Nachtrag 2017

stellv. Ausschussvorsitzender HFB vom 14.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0220/4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die Änderungsliste zum Nachtrag 2017, Investitionsprogramm.

 

Nachtragshaushaltssatzung 2017 und Nachtragshaushaltsplan 2017

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 24.08.2017,

2016-21/DS-I(A)0220/5

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Verpflichtungsermächtigung 2017 für das Produktsachkonto

12010100.0952002760 "Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer

Biergrund ", Investitionsnummer 12010109001206 wird von 2.030.000,00 €

auf 3.630.000,00 € erhöht.

 

Die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen im Nachtragshaushalt 2017 erhöht sich entsprechend.

 

 

Nachtragshaushaltssatzung 2017 und Nachtragshaushaltsplan 2017

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-173 (Dez. III, Amt 20) vom 07.06.2017,
2016-21/DS-I(A)0220

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen wie folgt:

 

a)    der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2017 wird festgestellt und die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird beschlossen,

 

b)    die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2017 und dem Nachtragshaushaltsplan 2017 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2017 (für die Jahre 2017 bis 2020) berücksichtigt.

 

 

Die Änderungslisten sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung