Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

TOP 9

Jahresabschluss des ESO Eigenbetriebes zum 31.12.2016, Ergebnisverwendungsvorschlag und Entlastung der Betriebsleitung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-212 (Dez. II, ESO) vom 05.07.2017,
2016-21/DS-I(A)0240

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der AfD wie folgt:

1.    Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2016 (siehe Anlage) wird festgestellt.

 

2.    a) Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals der hoheitlichen Bereiche in Höhe von 436.687,60 € gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01. Juli 2010 zur Verrechnung mit den beschlossenen Ausweitungen von Straßenreparaturen einzusetzen.

 

       b) Außerdem wird aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD“ ein Betrag von 73.312,40 € ebenfalls zur Verrechnung mit den beschlossenen Ausweitungen von Straßenreparaturen eingesetzt.

 

       c) Der darüber hinausgehende Gewinn des Jahres 2016 in Höhe von 1.374.024,73 € wird nach Ausgleich der noch anfallenden Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Gewinne der Sparten „DSD“ und „Krematorium“ der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.

 

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung