Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

 

TOP 11

3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000
hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Entwurf

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-238 (Dez. I, Amt 60) vom 26.07.2017,
2016-21/DS-I(A)0242

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.)

Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main zum Entwurf der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird zugestimmt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Anlage zur Wahrung der Frist im Vorgriff auf die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum nächstmöglichen Termin bereits auf Grundlage des Magistratsbeschlusses 2017-218 unter Hinweis auf den Gremienvorbehalt bezüglich der Stadtverordnetenbeschlussfassung in das Planungsbeteiligungsverfahren gemäß § 4 HLPG eingebracht wurde und ihr dieser Beschluss mit der Vorlage für die Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben wird.

 

2.)

Diese Beschlusslage ersetzt die Beschlusslage des Magistrates Nr. 2017-218 vom 05.07.2017, diese ist hiermit aufgehoben.

 

(Nachrichtlich: Zu Ziffer 1, Absatz 2 sowie Ziffer 2 erfolgt keine Abstimmung, da es sich nur um Kenntnisnahmen handelt.)

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung