Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

 

 

 

TOP 12

Beteiligung des Kinder- und Jugendparlamentes bei der Auswahl der Spielgeräte für Offenbacher Spielplätze
Antrag Stv.- Vorsteher vom 14.07.2017, 2016-21/DS-I(A)0243
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 17.08.2017,

2016-21/DS-I(A)0243/1

Änderungsantrag JO vom 21.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0243/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0243

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, das Kinder- und Jugendparlament bei der Auswahl neuer Spielgeräte für Offenbacher Spielplätze einzubeziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Spielplätze in Offenbach nach den Wünschen der Kinder und Jugendlichen ausgestattet werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0243/1

 

Dieser Antrag wurde von den antragstellenden Fraktionen mit Schreiben vom 23.8.2017 zurückgezogen.

 

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0243/1 nachgesehen werden.

 

2016-21/DS-I(A)0243/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, das Kinder- und Jugendparlament bei der Auswahl neuer Spielgeräte für Offenbacher Spielplätze einzubeziehen.

 

2. Die Kontaktaufnahme mit dem Kinder- und Jugendparlament erfolgt über die/den Kinder- und Jugendbeauftragte/n, deren/dessen Dezernat den Zuständigkeitsbereich für Spielplätze bildet.

 

3. Die/der zuständige Jugendbeauftragte nimmt mindestens einmal im Quartal in schriftlicher Form oder in Form eines persönlichen Treffens, Kontakt mit dem Kinder- und Jugendparlament auf.

 

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0243

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, das Kinder- und Jugendparlament bei der Auswahl neuer Spielgeräte für Offenbacher Spielplätze einzubeziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Spielplätze in Offenbach nach den Wünschen der Kinder und Jugendlichen ausgestattet werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung