Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

TOP 13

Geförderter Wohnungsbau – Erhalt des Bestandes
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 05.07.2017, 2016-21/DS-I(A)0244
Ergänzungsantrag SPD vom 23.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0244/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0244

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der geförderte Wohnungsbau ist ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument für Offenbach. Ziel der Stadtpolitik ist es, möglichst viele Wohnungen mit auslaufender Belegungsbindung im geförderten Wohnungsbau zu halten. Daher beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich und künftig jährlich zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen zu welchen Daten aus der Mietpreisbindung im geförderten Wohnungsbau fallen werden.

 

2. Wenn die Bindung von Wohnungen ausläuft, ist mindestens ein Jahr vor Ablauf mit den Vermietern Kontakt aufzunehmen. Es ist für eine Fortsetzung der Bindung zu werben, auch mittels finanzieller Anreize aus der Fehlbelegungsabgabe und aus öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes.

 

3. Gemäß der Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten sind Belegungsrechte zu erwerben. Hierzu sind Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe zu verwenden, zusätzliche Mittel stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Diese Möglichkeit muss bei Vermietern, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stärker als bisher beworben werden. Der Magistrat wird beauftragt, seine diesbezüglichen Anstrengungen zu intensivieren. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitnah in Anspruch zu nehmen.

 

4. Über die Ergebnisse der unter Punkt 2 und 3 genannten Bemühungen ist jährlich schriftlich zu berichten. Ebenso ist dabei über die Entwicklung bezüglich der Schaffung zusätzlicher geförderter Wohnungen bei Neubauten gemäß den städtebaulichen Richtlinien und der Richtlinie zur Vergabe von Krediten im geförderten Wohnungsbau zu berichten.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0244/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

5.         Die Magistratsmitglieder im Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach (GBO) sollen darauf hinwirken, dass die GBO den aktuellen Bestand an geförderten Wohnungen in Bezug auf die Wohnfläche hält.

 

6.         Die Magistratsmitglieder im Aufsichtsrat der GBO sollen darauf hinwirken, dass die GBO die eine Hälfte ihres Jahresgewinns in den Neubau von gefördertem Wohnungsbau investiert und die andere Hälfte ihres Jahresgewinns in den Neubau von freifinanzierten Wohnungen.

 

7.         Die Magistratsmitglieder im Aufsichtsrat der GBO sollen darauf hinwirken, dass die GBO gerade in der Offenbacher  Kernstadt und bei Zwangsversteigerungen auch Bestandsimmobilien kauft, um strukturpolitische Akzente zu setzen.

 

8.         Der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass die Kreditfinanzierung des geförderten Wohnungsbaus auf eine Finanzierung durch Zuschüsse umgestellt wird. Ein entsprechendes Förderprogramm soll hierzu aufgelegt werden.

 

2016-21/DS-I(A)0244

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der geförderte Wohnungsbau ist ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument für Offenbach. Ziel der Stadtpolitik ist es, möglichst viele Wohnungen mit auslaufender Belegungsbindung im geförderten Wohnungsbau zu halten. Daher beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich und künftig jährlich zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen zu welchen Daten aus der Mietpreisbindung im geförderten Wohnungsbau fallen werden.

 

2. Wenn die Bindung von Wohnungen ausläuft, ist mindestens ein Jahr vor Ablauf mit den Vermietern Kontakt aufzunehmen. Es ist für eine Fortsetzung der Bindung zu werben, auch mittels finanzieller Anreize aus der Fehlbelegungsabgabe und aus öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes.

 

3. Gemäß der Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten sind Belegungsrechte zu erwerben. Hierzu sind Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe zu verwenden, zusätzliche Mittel stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Diese Möglichkeit muss bei Vermietern, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stärker als bisher beworben werden. Der Magistrat wird beauftragt, seine diesbezüglichen Anstrengungen zu intensivieren. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitnah in Anspruch zu nehmen.

 

4. Über die Ergebnisse der unter Punkt 2 und 3 genannten Bemühungen ist jährlich schriftlich zu berichten. Ebenso ist dabei über die Entwicklung bezüglich der Schaffung zusätzlicher geförderter Wohnungen bei Neubauten gemäß den städtebaulichen Richtlinien und der Richtlinie zur Vergabe von Krediten im geförderten Wohnungsbau zu berichten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung