Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

 

 

 

TOP 21

Aufruf: Gewalt ächten, Grundgesetz verteidigen!
Antrag AfD vom 03.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0253

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Anlässlich der bevorstehenden Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Offenbach am Main, sowie der nachfolgenden Bundestagswahl, ruft die Stadtverordnetenversammlung alle Seiten zu einer fairen Durchführung und einem geordneten Ablauf des Wahlkampfes auf.

 

Unter Bezugnahme auf das Grundgesetz, welches unter anderem die politische Anschauung und die Meinungsfreiheit in besonderer Weise unter Schutz stellt, bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands und erteilt jeder Art von Radikalismus und Extremismus eine deutliche Absage.

 

In diesem Zusammenhang verurteilt die Stadtverordnetenversammlung auf das Schärfste jeden Aufruf, jede Androhung, sowie insbesondere die Anwendung jedweder Form von Gewalt gegenüber Personen oder Sachen, gleich, ob in physischer oder auch in psychischer Form als Mittel des Protestes bzw. Widerstandes.

 

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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