Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

 

 

 

TOP 24

Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen
Antrag AfD vom 09.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0256
Änderungsantrag AfD vom 15.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0256/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0256/1, 2016-21/DS-I(A)0256

 

2016-21/DS-I(A)0256/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden in Punkt 3, letzter Satz, wie folgt geändert:

 

Die Anzahl der Werbeträger wird hierbei im gesamten Stadtgebiet auf maximal 120 pro Partei, politischer Vereinigung und Wählergruppe begrenzt.

 

2016-21/DS-I(A)0256

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden in Punkt 3, letzter Satz, wie folgt geändert:

 

Die Anzahl der Werbeträger wird hierbei im gesamten Stadtgebiet auf maximal 120 begrenzt.

 

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung