Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

 

 

 

TOP 34

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m.
§§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) für die S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2
hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach a.M.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-263 (Dez. I, Amt 60) vom 09.08.2017,
2016-21/DS-I(A)0266

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main zum Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) für die S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2, wird zugestimmt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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