Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017

 

 

TOP 25

Sanierung und Erweiterung Mathildenschule KIPL – Mathildenstraße 30, 63065 Offenbach a. M.
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenbetrachtung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-241 (Dez. I, Amt 60) vom 09.08.2017,
2016-21/DS-I(A)0257
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und Fw vom 23.08.2017,

2016-21/DS-I(A)0257/1

Änderungsantrag DIE LINKE. vom 24.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0257/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0257, 2016-21/DS-I(A)0257/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule im Mathildenviertel auf Basis der durchgeführten Variantenuntersuchung wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderliche Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das Produktsachkonto 03030100.0951000060 „Mathildenschule – Sanierung und Erweiterung KIPL“, Investitionsnummer 0303010900601201 entsprechend Terminplan. Die beiden Teilprojekte Erweiterungsneubau und energetische Dach- und Fassadensanierung werden vom Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm / KIP-L) gefördert.

 

3.     Der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusam­menarbeit mit dem Ingenieur-Büro plp, Braunschweig, sowie der OPG als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung für die vom Fachamt empfohlene Vorzugsvariante (Variante 1) in Höhe von 21.138.000 € wird zugestimmt.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Vorzugsvariante (Variante 1) zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Be­schlussfassung vorzulegen.

 

Im Rahmen der Planung muss die räumliche Trennung von Primar- und Sekundarstufe bei Variante 1 gewährleistet sein.

 

5.     Zur Beschleunigung der Gesamtmaßnahme, insbesondere zur Einhaltung der Terminvorgaben aus dem Kommunalinvestitionsprogramm KIP-L werden die Leistungsphase 4 HOAI „Genehmigungsplanung“; sowie jeweils 50% der Leistungsphasen 5 HOAI (Ausführungsplanung) und 6 HOAI (Vorbereitung der Vergabe) bereits vor Projektbeschluss zur Ausarbeitung beauftragt, um zum Zeitpunkt des Projektbeschlusses die Baugenehmigung bereits erwirkt zu haben und um mit der Ausführung der notwendigen Hauptgewerke beginnen zu können. Hierzu wird ein separater Vergabebeschluss des Magistrates erfolgen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0257/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

DS-I(A)0257 wird wie folgt geändert:

 

1.     (Bleibt bestehen)

 

2.     (Bleibt bestehen)

 

3.     Der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusam­menarbeit mit dem Ingenieur-Büro plp, Braunschweig, sowie der OPG als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung für Variante 3 „Schwebender Riegel“ in Höhe von 22.179.000 € (ohne Kosten für Verlagerung Bolzplatz und ggfs. für Neuerrichtung des Drachen) wird zugestimmt.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Variante 3 zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Kostendaten umfassen ausdrücklich auch eine Aufstellung der zurückzuzahlenden HEGISS Fördermittel incl. Zins.

 

5.     (Bleibt bestehen)

 

2016-21/DS-I(A)0257/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Punkt 4 wird ergänzt um:

 

„Im Rahmen der Planung muss die räumliche Trennung von Primar- und Sekundarstufe bei Variante 1 gewährleistet sein.“

 

2016-21/DS-I(A)0257 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule im Mathildenviertel auf Basis der durchgeführten Variantenuntersuchung wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderliche Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das Produktsachkonto 03030100.0951000060 „Mathildenschule – Sanierung und Erweiterung KIPL“, Investitionsnummer 0303010900601201 entsprechend Terminplan. Die beiden Teilprojekte Erweiterungsneubau und energetische Dach- und Fassadensanierung werden vom Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm / KIP-L) gefördert.

 

3.     Der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusam­menarbeit mit dem Ingenieur-Büro plp, Braunschweig, sowie der OPG als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung für die vom Fachamt empfohlene Vorzugsvariante (Variante 1) in Höhe von 21.138.000 € wird zugestimmt.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Vorzugsvariante (Variante 1) zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Be­schlussfassung vorzulegen.

 

Im Rahmen der Planung muss die räumliche Trennung von Primar- und Sekundarstufe bei Variante 1 gewährleistet sein.

 

5.     Zur Beschleunigung der Gesamtmaßnahme, insbesondere zur Einhaltung der Terminvorgaben aus dem Kommunalinvestitionsprogramm KIP-L werden die Leistungsphase 4 HOAI „Genehmigungsplanung“; sowie jeweils 50% der Leistungsphasen 5 HOAI (Ausführungsplanung) und 6 HOAI (Vorbereitung der Vergabe) bereits vor Projektbeschluss zur Ausarbeitung beauftragt, um zum Zeitpunkt des Projektbeschlusses die Baugenehmigung bereits erwirkt zu haben und um mit der Ausführung der notwendigen Hauptgewerke beginnen zu können. Hierzu wird ein separater Vergabebeschluss des Magistrates erfolgen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0257 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule im Mathildenviertel auf Basis der durchgeführten Variantenuntersuchung wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderliche Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das Produktsachkonto 03030100.0951000060 „Mathildenschule – Sanierung und Erweiterung KIPL“, Investitionsnummer 0303010900601201 entsprechend Terminplan. Die beiden Teilprojekte Erweiterungsneubau und energetische Dach- und Fassadensanierung werden vom Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm / KIP-L) gefördert.

 

3.     Der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusam­menarbeit mit dem Ingenieur-Büro plp, Braunschweig, sowie der OPG als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung für die vom Fachamt empfohlene Vorzugsvariante (Variante 1) in Höhe von 21.138.000 € wird zugestimmt.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Vorzugsvariante (Variante 1) zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Be­schlussfassung vorzulegen.

 

5.     Zur Beschleunigung der Gesamtmaßnahme, insbesondere zur Einhaltung der Terminvorgaben aus dem Kommunalinvestitionsprogramm KIP-L werden die Leistungsphase 4 HOAI „Genehmigungsplanung“; sowie jeweils 50% der Leistungsphasen 5 HOAI (Ausführungsplanung) und 6 HOAI (Vorbereitung der Vergabe) bereits vor Projektbeschluss zur Ausarbeitung beauftragt, um zum Zeitpunkt des Projektbeschlusses die Baugenehmigung bereits erwirkt zu haben und um mit der Ausführung der notwendigen Hauptgewerke beginnen zu können. Hierzu wird ein separater Vergabebeschluss des Magistrates erfolgen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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