Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0272Ausgegeben am 07.09.2017

Eing. Dat. 07.09.2017

 

 

 

 

 

Kommissionen der Stadt Offenbach a. M.

hier: Kulturkommission

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-284 (Dez. I, Amt 10) vom 06.09.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag

 

der RUK, Rumpenheim Kultur e. V.

 

Herrn Karlheinz Lebisch zum Mitglied, Frau Babette Jenschke zur ersten Stellvertreterin / Nachrückerin und Frau Beate Mantz zur zweiten Stellvertreterin / Nachrückerin

 

der Interessengemeinschaft Bieberer Ortsvereine

 

Herrn Günter Doll zum Mitglied, Herrn Wolfgang Stoppel zum ersten Stellvertreter / Nachrücker und Herrn Georg Zahn zum zweiten Stellvertreter / Nachrücker

 

der Interessengemeinschaft Bürgeler Vereine

 

Herrn Carlo Wölfel zum Mitglied, Herrn Richard Stahlhut zum ersten Stellvertreter /

Nachrücker und Frau Sabine Zech zur zweiten Stellvertreterin / Nachrückerin

 

in die Kulturkommission der Stadt Offenbach a. M. wählt.

 

 

Begründung:

 

Auf Antrag der CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und FW hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach a. M. in ihrer Sitzung am 11.05.2017 beschlossen, dass der Magistrat die Kommissionsordnung dahingehend ändert, dass die Zusammensetzung der Kulturkommission um je eine(n) Kulturbeauftragte(n) aus den Stadtteilen Bieber, Bürgel und Rumpenheim erweitert wird.

 

Die Beauftragten sollen von den Initiativen und Vereinen „Interessengemeinschaft Bieberer Ortsvereine“, „Interessengemeinschaft Bürgeler Vereine“ und „RUK Rumpenheim Kultur e. V.“ vorgeschlagen werden.

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach a. M. hat in seiner Sitzung am 07.06.2017 (Vorlage 2017-155) die Kommissionsordnung geändert. In § 11 Ziffer 1 Buchstabe d) „Kulturkommission“ wurde die Zahl der sachkundigen Einwohner / Einwohnerinnen um 3 Vertretungen von bisher 7 auf 10 erhöht.

 

Daraufhin wurden die drei Initiativen angeschrieben m. d. B. eine(n) Vertreterin / Vertreter sowie mindestens zwei Stellvertreterinnen / Stellvertreter, die zugleich auch Nachrückerinnen / Nachrücker sind, vorzuschlagen. Die Meldungen sind am 18.06.2017, 11.08.2017 und am 28.08.2017 eingegangen.

 

Somit können die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner von der Stadtverordneten-versammlung gewählt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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