Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0273Ausgegeben am 07.09.2017

Eing. Dat. 07.09.2017

 

 

 

Abschluss der Zwischenberichte zu den Frauenförder- und Gleichstellungsplänen der Stadtverwaltung und Feuerwehr sowie der Eigenbetriebe Kindertagesstätten Offenbach und MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für den Zeitraum

01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2020

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-286 (Dez. I, Amt 11) vom 06.09.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für

 

die Stadtverwaltung,

die Feuerwehr,

den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach,

den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

 

werden die vorliegenden Zwischenberichte zu den Frauenförder- und Gleichstellungsplänen für den Zeitraum 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2020 abgeschlossen.

 

 

Begründung:

 

Auf Antrag des Magistrats (Sitzung vom 15.10.2014, Vorlage Nr. 292/14 - Dez. I, Amt 11) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 20.11.2014 (2011-16/DS-I(A)0623) die entsprechenden Gleichstellungspläne beschlossen.

 

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) hat zum 01. Januar 2016 eine umfassende Neufassung erhalten. Hiernach kann zum einen eine Umbenennung der Gleichstellungspläne in Frauenförder- und Gleichstellungspläne stattfinden. Zum anderen wird in § 6 Absatz 3 HGlG festgelegt, dass die Pläne zu überprüfen und der aktuellen Entwicklung anzupassen sind.

 

Mit den vorliegenden Zwischenberichten wird dieser gesetzlichen Vorgabe entsprochen.

 

Die Befassung der Gleichstellungskommission der Stadt Offenbach erfolgte in der Sitzung am 28.08.2017. Die Kommission empfiehlt dem Magistrat die Annahme der Zwischenberichte.

 

Die Zwischenberichte liegen im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme  aus.

 

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