Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)278Ausgegeben am 07.09.2017

Eing. Dat. 07.09.2017

 

 

 

 

 

Liegenschaft Berliner Straße 77, 63065 Offenbach

hier: 2. Nachtrag zum Mietvertrag vom 03.02.2016

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-299 (Dez. I, Ämter 10 und 60, Dez. IV, Amt 43) vom 06.09.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Der Mietvertrag der Stadt Offenbach mit der MMZ Real Estate GmbH in Frankfurt vom 03.02.2016 über die in der Berliner Straße 77 genutzten Flächen von insgesamt 5.095 m² und 267 m² Keller wird durch den in der Anlage beigefügten zweiten Nachtrag bezüglich der konkreten Größe der Aufzüge sowie um den geänderten Terminplan ergänzt.

 

2.   In Folge des geänderten Übergabezeitpunktes müssen die durch Magistratsbeschluss vom 21.12.2016 angemieteten Ausweichflächen der VHS bis zum 31.01.2018 weiter genutzt werden.

 

3.   Die Kosten für Miete und Umlagen für die Ausweichflächen erhöhen sich durch diese Verlängerung der Nutzung von 84.000 € auf 156.000 €. Sie stehen in dem Haushaltsansatz auf dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“, für das Amt 60 verfügungsberechtigt ist, bereit.

 

 

Begründung

 

Der ursprüngliche Terminplan für den Umbau der Berliner Straße 77 sah eine Fertigstellung und Übergabe der fertig gestellten Liegenschaft zum 01.07.2017 vor. Durch verschiedene Schwierigkeiten auf der Baustelle, die unter anderem der Lärm- und Schmutzvermeidung für die parallel stattfindenden Nutzungen und der Erweiterung der Aufzugsanlage geschuldet sind sowie anderer Unwägbarkeiten, verzögert sich die Fertigstellung der VHS um 7 Monate.

 

Durch Magistratsbeschluss wurde für das erste Halbjahr 2017 im Haus der Wirtschaft eine Ausweichfläche angemietet, die dazu diente, die Seminare, für die Ruhe im Gebäude notwendig ist und die Kinderbetreuung aus dem Gebäude Berliner Straße 77 auszulagern. Wie sich in den folgenden Monaten herausstellte, war diese Auslagerung noch nicht ausreichend, um eine ungehinderte Bautätigkeit zu ermöglichen, weil noch immer täglich Beschwerden bei der Bauleitung eingingen, dass es zu laut und zu schmutzig im Gebäude ist. Daraufhin beschloss die Vermieterin ihrerseits, eine zusätzliche Anmietung von Ausweichflächen im HdW vorzunehmen, um bis auf die edv-gestützten Kurse alle Seminare aus dem Gebäude auszulagern. Diese Anmietung fand zum 01.07.2017 statt und hat tatsächlich zu einer Entspannung der Situation geführt.

 

Die Auslagerung des größten Teils des Seminarbetriebs hat die Situation deutlich verbessert, hat aber den bereits eingetretenen Zeitverzug nicht aufholen können. Deshalb verzögert sich die Übergabe gemäß dem neuen Bauzeitenplan bis zum 15.12.2017. Im Nachtrag zum Mietvertrag verpflichtet sich die Vermieterin aber nur zu einer Übergabe der Flächen zum 01.Januar 2018. Ein Rückumzug der ausgelagerten Teile der VHS ist damit erst im Januar 2018 möglich. Deshalb müssen die Auslagerungsflächen bis zum 31.01.2018 angemietet bleiben.

 

Die Anmietung der Ausweichflächen hat keine Auswirkung auf die Höhe der Miete in der Berliner Straße 77. Diese wird weiterhin für die im alten Mietvertrag vereinbarte Fläche von 3.425 m² bezahlt. Die Nebenkosten reduzieren sich auf die tatsächlich genutzten Flächen im 4. und 5. Stock.

 

Die Vorlage muss im Wege des Nachtrags *(in den Magistrat) eingebracht werden, da durch die zu führenden, intensiven Abstimmungsgespräche eine rechtzeitige Abgabe nicht möglich war.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Nachtrag zum Mietvertrag

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  1 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  3 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.