Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2017

 

 

 

 

 

TOP 5

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme des „Grünen Ringnetzes in der äußeren Kernstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-273 (Dez. I, Amt 60) vom 23.08.2017,
2016-21/DS-I(A)0267
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 20.09.2017,

2016-21/DS-I(A)0267/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0267/1, 2016-21/DS-I(A)0267

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den in Anlage 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zu beantragen. Das Programmgebiet erhält den Arbeitstitel „Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“.

 

  1. Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt, das aktuell in Bearbeitung befindliche Freiraumentwicklungsprogramm als Integriertes Handlungskonzept mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für eine anschließende rd. 10- bis 15-jährige Umsetzungsphase zu qualifizieren und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierzu ist eine Ämter- und Verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe („Lokale Partnerschaft“) zu bilden, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und Finanzierung erarbeitet und die Programmumsetzung begleitet.

 

  1. Gemäß den Anforderungen des Bund-Länder-Programms „Zukunft Stadtgrün“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten sowie die mit Investitionen verbundenen Folgekosten bereitgestellt werden. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10% und bis zu 33% der förderfähigen Gesamtkosten. Die Projektkosten sind im Haushalt vorzufinanzieren. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Produktsachkonten in Ergebnis- und Finanzhaushalt einzurichten.

 

  1. Durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm können in den kommenden 10 bis 15 Jahren zahlreiche weitere Projekte in die Umsetzung gebracht und durch Bundes- und Landesmittel refinanziert werden. Der Magistrat wird beauftragt,

 

    1. die erforderlichen zusätzlichen Planungskapazitäten einzurichten, um die fristgemäße Abwicklung des Förderprogramms unter maximaler Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel sicherzustellen. Die Vielzahl der Projekte bedarf der planerischen Vertiefung und möglichen gutachterlichen Prüfungen, die auch durch externe Aufträge geleistet werden können.

 

    1. Weiter sind im Haushalt der Programmjahre kontinuierlich ausreichende Finanzmittel einzustellen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0267/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

In Ziff. 4.a. wird der Satz „Hierzu sind die Personalschlüssel der betroffenen Organisationseinheiten anzupassen“ gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt:

 

„Die Vielzahl der Projekte bedarf der planerischen Vertiefung und möglichen gutachterlichen Prüfungen, die auch durch externe Aufträge geleistet werden können“.

 

 

2016-21/DS-I(A)0267 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den in Anlage 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zu beantragen. Das Programmgebiet erhält den Arbeitstitel „Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“.

 

  1. Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt, das aktuell in Bearbeitung befindliche Freiraumentwicklungsprogramm als Integriertes Handlungskonzept mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für eine anschließende rd. 10- bis 15-jährige Umsetzungsphase zu qualifizieren und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierzu ist eine Ämter- und Verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe („Lokale Partnerschaft“) zu bilden, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und Finanzierung erarbeitet und die Programmumsetzung begleitet.

 

  1. Gemäß den Anforderungen des Bund-Länder-Programms „Zukunft Stadtgrün“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten sowie die mit Investitionen verbundenen Folgekosten bereitgestellt werden. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10% und bis zu 33% der förderfähigen Gesamtkosten. Die Projektkosten sind im Haushalt vorzufinanzieren. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Produktsachkonten in Ergebnis- und Finanzhaushalt einzurichten.

 

  1. Durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm können in den kommenden 10 bis 15 Jahren zahlreiche weitere Projekte in die Umsetzung gebracht und durch Bundes- und Landesmittel refinanziert werden. Der Magistrat wird beauftragt,

 

    1. die erforderlichen zusätzlichen Planungskapazitäten einzurichten, um die fristgemäße Abwicklung des Förderprogramms unter maximaler Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel sicherzustellen. Die Vielzahl der Projekte bedarf der planerischen Vertiefung und möglichen gutachterlichen Prüfungen, die auch durch externe Aufträge geleistet werden können.

 

    1. Weiter sind im Haushalt der Programmjahre kontinuierlich ausreichende Finanzmittel einzustellen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0267 (alt)

 

  1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den in Anlage 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zu beantragen. Das Programmgebiet erhält den Arbeitstitel „Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“.

 

  1. Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt, das aktuell in Bearbeitung befindliche Freiraumentwicklungsprogramm als Integriertes Handlungskonzept mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für eine anschließende rd. 10- bis 15-jährige Umsetzungsphase zu qualifizieren und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierzu ist eine Ämter- und Verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe („Lokale Partnerschaft“) zu bilden, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und Finanzierung erarbeitet und die Programmumsetzung begleitet.

 

  1. Gemäß den Anforderungen des Bund-Länder-Programms „Zukunft Stadtgrün“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten sowie die mit Investitionen verbundenen Folgekosten bereitgestellt werden. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10% und bis zu 33% der förderfähigen Gesamtkosten. Die Projektkosten sind im Haushalt vorzufinanzieren. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Produktsachkonten in Ergebnis- und Finanzhaushalt einzurichten.

 

  1. Durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm können in den kommenden 10 bis 15 Jahren zahlreiche weitere Projekte in die Umsetzung gebracht und durch Bundes- und Landesmittel refinanziert werden. Der Magistrat wird beauftragt,

 

    1. die erforderlichen zusätzlichen Planungskapazitäten einzurichten, um die fristgemäße Abwicklung des Förderprogramms unter maximaler Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel sicherzustellen. Hierzu sind die Personalschlüssel der betroffenen Organisationseinheiten anzupassen.

 

    1. Weiter sind im Haushalt der Programmjahre kontinuierlich ausreichende Finanzmittel einzustellen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung