Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2017
TOP 6
Anpassung der Betriebskostenzuschüsse zur Förderung der Träger von
Kindertageseinrichtungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-281 (Dez. IV, Amt 51) vom 23.08.2017,
2016-21/DS-I(A)0268
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 14.09.2017,
2016-21/DS-I(A)0268/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0268/1, 2016-21/DS-I(A)0268
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Höhe dieses Sonderzuschusses ist vom Magistrat nach Prüfung durch das Revisionsamt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt festzusetzen. Die Auszahlung dieses Sonderzuschusses erfolgt unverzüglich nach der Feststellung seiner Höhe durch den Magistrat.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0268/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0268 wird um folgende Ziff. 4. ergänzt:
„Träger, welche entweder verursacht durch die geltenden Bestimmungen zur Personalbemessung nach HKJGB oder außerordentliche Belastungen aufgrund gestiegener, nicht abzuwehrender Gebäudekosten in den Geschäftsjahren 2017 folgende Verluste in den jeweiligen Jahresabschlüssen nachweisen, erhalten aus dem Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen (BKZ) – einen Sonderzuschuss in Höhe des im jeweiligen Jahresabschluss nachzuweisenden Verlustes, insoweit dieser sich aufgrund der oben bezeichneten Umstände errechnet.
Die Höhe dieses Sonderzuschusses ist vom Magistrat nach Prüfung durch das Revisionsamt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt festzusetzen. Die Auszahlung dieses Sonderzuschusses erfolgt unverzüglich nach der Feststellung seiner Höhe durch den Magistrat.“
2016-21/DS-I(A)0268
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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