Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2017

 

 

 

 

 

TOP 7

Ausstattung der Ehrenbezeichnungen „Stadtälteste/Stadtältester“ und „Ehrenbürgerin/Ehrenbürger“ mit einem äußeren Ehrenzeichen
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 31.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0269

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Trägerinnen und Träger der aufgrund des § 28 HGO verliehenen Ehrenbezeichnungen „Stadtälteste/Stadtältester“ sowie „Ehrenbürgerin/Ehrenbürger“ erhalten als äußeres Zeichen ihrer Würde eine Bandschnalle, die zukünftig, gemeinsam mit der Urkunde in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verliehen wird.

 

Die in blauweiß gehaltene Bandschnalle für die Stadtältesten trägt das Stadtwappen.

 

Die gleichgehaltene Bandschnalle für die Ehrenbürger erhält zusätzlich eine Goldlitze.

 

Bereits geehrte Stadtälteste und Ehrenbürger erhalten die Bandschnalle durch den Stadtverordnetenvorsteher.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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