Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2017
TOP 9
Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen
Antrag AfD vom 05.09.2017, 2016-21/DS-I(A)0271
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Punkte 4c, 4d und 4g der Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden wie folgt geändert:
4c) an Masten von stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen sowie an Lichtzeichenanlagen (LZA oder Ampel)
4d) auf dem Wilhelmsplatz
4g) vor und hinter Fußgängerüberwegen/Zebrastreifen (VZ 350 StVO), sowie auf Verkehrsinseln
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.