Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2017

 

 

 

 

 

TOP 9

Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen
Antrag AfD vom 05.09.2017, 2016-21/DS-I(A)0271

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Punkte 4c, 4d und 4g der Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden wie folgt geändert:

 

4c)      an Masten von stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen sowie an Lichtzeichenanlagen (LZA oder Ampel)

 

4d)      auf dem Wilhelmsplatz

 

4g)      vor und hinter Fußgängerüberwegen/Zebrastreifen (VZ 350 StVO), sowie auf Verkehrsinseln

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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