Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2017

 

 

 

 

 

TOP 11

Stadtumbau „Revitalisierung des ehem. chem. Farbwerks zwischen Offenbach und Bürgel“
hier: Grundsatzbeschluss über das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-289 (Dez. I, Amt 60) vom 06.09.2017,
2016-21/DS-I(A)0274

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellte Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. Den Leitgedanken und Entwicklungszielen sowie dem Maßnahmenkatalog wird zugestimmt.

 

  1. Gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird das in Anlage 1 planzeichnerisch dargestellte Gebiet, bestehend aus den Teilgebieten A, B und C als Stadtumbaugebiet beschlossen.

 

Teilgebiete A und B sind parzellenscharf abgegrenzt, der südliche Teil des Teilgebietes C wird erst auf Grundlage des Ergebnisses der Umweltverträglichkeits- und Machbarkeitsstudie exakt räumlich abgegrenzt.

 

  1. Für die im Maßnahmekatalog des Konzepts aufgeführten Maßnahmen (Anlage 3), die im Rahmen der Städtebauförderung realisiert werden sollen und im städtischen Haushalt wirksam werden, werden über die Laufzeit des Förderprogramms Kosten in Höhe von rd. 17,4 Mio € geschätzt. Diese sind aus Bundes- und Landesmitteln der Städtebauförderung zu voraussichtlich rd. 70 % förderfähig.

 

Für die einzelnen Maßnahmen der Stadt Offenbach sind im Zuge der weiteren Konkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt 2017/2018 mit den vertiefenden Planungen und Verhandlungen für folgende Maßnahmen zu beginnen:

 

-       A 2: Prüfung des Beschlusses als städtebaulicher Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB ff., ggf. Ergänzung des ISEK zu „Vorbereitenden Untersuchungen“ im Sinne des § 165 Abs. 4 BauGB.

-       A 7.2: Hydrologische und hydraulische Untersuchungen zur Machbarkeit der Freilegung von Hainbach und Kuhmühlgraben.

-       B 1: Grunderwerb im Bereich der ehem. Hafenbahn

-       C 1: Durchführung der Machbarkeitsstudie mit integrierter SUP für die Verbindungsstraße (Vorbereitungen auf Grundlage des StV-Beschlusses vom 29.09.16 laufen bereits)

 

 

Die Anlagen sowie die nichtöffentliche Anlage 4 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung